Um den Erwerb von Marihuana ging es in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf. Symbol-Foto: Karmann Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: 21-Jähriger muss sich verantworten / Frage: Wer hat das Marihuana gekauft?

Aichhalden/Oberndorf. Weil er vorsätzlich unerlaubt Marihuana gekauft hat, musste sich ein 21-Jähriger aus Aichhalden vor dem Amtsgericht in Oberndorf verantworten.

Mehrmals soll er einen Dealer über Whatsapp kontaktiert und über einen Code "Gras" bestellt und erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann einmal den Erwerb von etwa fünf Gramm Marihuana und zum anderen das Kaufen von 35 Gramm vor.

Der Angeklagte gab den Kauf der "zwei Füchse", wie es im Chat heißt, offen zu. Den Kauf der 35 Gramm bestritt er jedoch. Er habe das Geschäft lediglich für einen Kumpel eingefädelt und sei als Vertrauensperson bei der Übergabe anwesend gewesen.

Der Angeklagte erschien alleine mit seinem Verteidiger vor Gericht, weil er den Prozess vor seinen Eltern geheim hält. Obwohl er bei der Mutter wohnt, habe er es geschafft, die Nachricht vor ihr zu verbergen.

Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst einmal klären, ob der Angeklagte als Vermittler für den Dealer agiert hat. Der 21-Jährige behauptete, dass die Initiative von seinem Freund ausgegangen sei. Wer genau dieser Freund ist, wollte der Mann auch nach zwei Besprechungen mit seinem Verteidiger Rüdiger Mack und gezieltem Nachfragen des Gerichts nicht preisgeben.

Als Zeugen waren sowohl der Dealer als auch der zuständige Sachbearbeiter der Polizei geladen. Hauptsächlich ging es um die Klärung der Frage, ob der Angeklagte die 35 Gramm Rauschgift selbst erworben habe oder nicht. Die Chatverläufe belegten zwar die Aussage des Aichhaldeners, doch Richter Wolfgang Heuer hatte trotzdem seine Zweifel. Dies könne auch nur ein Trick, überlegte er. Im Nachrichtenverkehr über Whatsapp sprach der Angeklagte von "wir" und seinem "Kumpel".

Verhandlung vor den Eltern verheimlicht

Auch die Aussage des Dealers trug nicht dazu bei, den Sachverhalt endgültig zu klären. Dieser konnte sich weder an den Namen des Freundes des 21-Jährigen erinnern, noch daran, wer letztlich das Gras eingesteckt hatte. Er war sich jedoch sicher, dass der Angeklagte aus Aichhalden ihm das Geld übergeben hatte. Im weiteren Verlauf der Sitzung gingen Heuer sowie Siegbert Schneider, der vom Jugend- und Versorgungsamt Rottweil anwesend war, auf die Beziehungen und Hintergründe des 21-Jährigen ein.

Obwohl Schneider deutlich machte, dass er eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht als angemessen erachtete, sah der Richter die Situation etwas anders. Die Tatsache, dass er die Verhandlung vor seinen Eltern verheimliche, zeuge laut Heuer von einer fehlenden Reife und Angst gegenüber der Autorität seines Vaters.

Deswegen schlug er die Anwendung des Jugendstrafrechtes vor. Auch dabei würde der Angeklagte eine Geldstrafe leisten müssen. Zusätzlich dazu könne Heuer jedoch ebenso erzieherische Maßnahmen anordnen, die dem 21-Jährigen helfen sollen, sein Leben zu ordnen und mit seiner Suchtproblematik umzugehen. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft waren mit einer Geldstrafe von 500 Euro einverstanden.

Für den Richter war es erwiesen, dass dem Aichhaldener die Distanz zu den Freunden und der Szene fehle, die ihn immer wieder in Situationen des Konsums bringen würden. Deswegen wurden außerdem drei Sitzungen bei einer Suchtberatung angeordnet.

Die Tatsache, dass der 21-Jährige die ganze Geschichte vor seinen Eltern geheim hielt, besorgte Heuer. Um bei der weiteren Reife und Emanzipation gegenüber den Eltern zu helfen, ordnete Heuer außerdem an, dass der 21-Jährige ein klärendes Gespräch mit beiden Elternteilen zu führen habe. Dieses könne auf Empfehlung des Richters auch von einem Sozialarbeiter oder der Suchtberatung mediiert werden.

Am Ende sei es entscheidend, dem Angeklagten auf seinem sonst stabilen Weg zu unterstützen und bei der Reflexion seiner Taten zu helfen. "Ich denke, das Gespräch mit den Eltern wird ihn mehr schmerzen als die Geldstrafe", sagte Heuer.