Der Feuerlöschteich auf dem Mooshof (Bild) auf Gemarkung Rötenberg soll wie der im Brandsteig eingezäunt werden.Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gerichtsurteil lässt Verwaltung aufhorchen / Sicherungsmaßnahmen kosten 95 000 Euro

Damit Bürgermeister Michael Lehrer nicht irgendwann vor Gericht erscheinen muss, zäunt die Gemeinde Teiche und Retentionen ein. Dies lässt sie sich rund 95 000 Euro kosten.

Aichhalden. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats informierte Bürgermeister Lehrer darüber, dass sich kürzlich Ratsmitglied Stefan Wiedmann bei ihm erkundigt hat, wie Teiche in der Gemeinde umzäunt werden müssen.

Hintergrund sei ein Urteil des Amtsgerichts Schwalmstadt im Februar dieses Jahres gegen den Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen in Hessen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. In dem Teich seien im Juni 2016 drei Kinder im Alter von fünf bis acht Jahren ertrunken. Das Gelände rund um den Teich sei seit vielen Jahren als Grillstelle genutzt worden. Obwohl ein Schild darauf hingewiesen habe, dass "Eltern für ihre Kinder haften", habe das Gericht die Ansicht verfolgt, dass der Teich hätte eingezäunt werden müssen, schilderte der Bürgermeister.

In Aichhalden gebe es mit den Feuerlöschteichen am Brandsteig und Mooshof sowie den Retentionsbecken im Wohngebiet Alter V und Gewerbegebiet Koppengässle derzeit vier ungesicherte künstlich angelegte Wasserflächen, die nicht mit einem Zaun eingegrenzt seien. Zumindest bei den Retentionen habe die Verwaltung eine Umzäunung bisher als entbehrlich angesehen, da das Wasser nur temporär und selbst bei Starkregen lediglich mit einer Höhe von zehn bis 30 Zentimeter eingestaut werde.

Um einer möglichen Anklage im Unglücksfall vorzubeugen, sollten diese vier Wasserflächen umzäunt werden, trug Lehrer die Empfehlung der Verwaltung vor. "Trotzdem stellt sich die Frage, ob wir mit diesen vier Sicherungsmaßnahmen alle Vorkehrungen getroffen haben. Es muss noch abgeklärt werden, ob die Wassertretanlage in Rötenberg im bisherigen Umfang weiter betrieben werden kann", erklärte der Bürgermeister. Bei konsequenter Umsetzung müssten dann auch die Gewässer Rohrbach und Eschach samt ihren Zuflüssen ebenfalls abgesichert werden.

Die Gefahren hörten da nicht auf. Verletzen könne man sich beispielsweise auch an kantigen Geländern, spannte Lehrer den Bogen weiter. Da die Mittel nicht im aktuellen Haushaltsplan eingestellt sind, müssen sie außerplanmäßig finanziert und könnten durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

Gemeinderat Alexander Kunz räumte ein, eine Grenze zu ziehen, wo es beginne und aufhöre, falle ihm da äußerst schwer. Für den Bürgermeister war die Lage klar: "In Deutschland braucht man immer einen Schuldigen. In dem Fall von Neukirchen haben die Eltern der Kinder ihre Aufsichtspflicht klar verletzt", argumentierte Lehrer. Wie er auf Anfrage von Rat Hans Wössner informierte, sei das Urteil im Fall Neukirchen noch nicht rechtskräftig. Derzeit laufe ein Widerspruchsverfahren.

Einstimmig befürwortete das Ratsgremium, die beiden Feuerlöschteiche am Brandsteig und Mooshof sowie die Retentionsbecken im "Alter V" und im "Koppengässle" zu umzäunen und die dafür erforderlichen Mittel außerplanmäßig im Haushalt zur Verfügung zu stellen.