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Löschteich: Nachbar will jetzt auch Gewässer anlegen. Kritik an ablehender Haltung der Gemeinde.

Aichhalden-Rötenberg - Von außen betrachtet ist es Idylle pur. Wald, Wiesen, Gebäude und zwischendrin ein Teich. Doch ausgerechnet um das Wasser für den Teich gibt es jetzt Streit.

Im idyllischen Bach-Altenberg ist derzeit das Wasser aus einem so genannten Fließgerinne ein unerwarteter Streitpunkt. Landwirt Uwe Heizmann im Hubweg fühlt sich bei seinem Antrag auf Wasserentnahme aus einem Fließgerinne zur Speisung einer Zisterne seitens der Gemeinde ungerecht behandelt.

Die Verwaltung gründe in ihrer Stellungnahme (die der Gemeinderat mit zwei Enthaltungen befürwortet) ihre ablehnende Haltung darauf, dass der Teich der benachbarten Familie Wild durch die Möglichkeit zur Löschwasserentnahme für die Feuerwehr im öffentlichen Interesse stehe und somit Priorität genieße. Die Familie Wild, so behauptet Heizmann, habe im Jahr 2007 den – so seine Ansicht – auf seinem Grundstück liegenden Wassergraben auf einer Seite mit großen Steinen verbaut, tiefer gelegt, verbreitert und eine Sammelstelle eingerichtet. Von dort aus werde das Wasser zur Speisung einer Zisterne abgezwackt, bevor es in den besagten Teich fließe. Wild nutze also das Wasser zuerst für private Zwecke, bevor die Allgemeinheit profitiere, glaubt Heizmann. Der Teich erfülle nicht die DIN-Anforderungen an einen Löschteich, sei auch nie genehmigt worden und dem Landratsamt erst durch seinen Antrag aufgefallen.

Auch er wäre bereit, so versichert Heizmann, den Teich, den er beabsichtigt in seinem Garten zu bauen, der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag der Kommune, doch seine geplante Zisterne mit Dachflächenwasser zu speisen, würde für ihn einen finanziell hohen Aufwand bedeuten, argumentiert er. "Wer legt denn fest, dass das Wasser nur für einen Teich reicht?" fragt sich Heizmann.

Klaus Gaiselmann vom Umweltschutzamt des Landratsamts Rottweil räumt auf Anfrage dieser Zeitung ein, dass der Teich der Familie Wild bisher nicht genehmigt gewesen sei. Allerdings sei ein Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde 1999 auf dem Anwesen Wild vor Ort gewesen und habe dem Vorhaben zugestimmt, was auch dokumentiert sei. Daraus sei für die Familie Wild ein Vertrauensschutz entstanden. Da der Teich jedoch eine Ein- und Ausleitung habe, sei dies keine Angelegenheit der Naturschutzbehörde, sondern der unteren Wasserbehörde. Letztere werde, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen verschiedener Institutionen und Beurteilung des Kreisbrandmeisters, noch vor Weihnachten eine Entscheidung fällen. Die Aussage Heizmanns, der Teich der Wilds erfülle nicht die Normen eines Löschteichs, treffe zwar zu, sei aber nur die halbe Wahrheit. In diesem Fall stehe der Nutzen der Feuerwehr höher, weshalb auch die Einschätzung des Kreisbrandmeisters von Bedeutung sei.

Nach ökologischen Gesichtspunkten reiche das Wasser nicht für zwei Entnahmen, sagt Gaiselmann. Über die Äußerungen Heizmanns reagiert Rötenbergs Feuerwehrlöschzugleiter Martin Widmaier ziemlich verärgert.

Rund 80 Kubikmeter Löschwasser

"Mit dieser Aussage setzt Heizmann indirekt die Sicherheit der Rötenberger Bürger aufs Spiel und tritt das Ehrenamt der Feuerwehr mit Füßen. Wir proben und üben ständig für den Notfall und bilden uns weiter", bekräftigt Widmaier. Seit es den rund 80 Kubikmeter Wasser fassenden Teich der Familie Wild gebe, sei er einmal bei einer Hauptübung und zweimal schon bei Proben genutzt worden. Die Wehrmänner seien mit den Gegebenheiten bestens vertraut. Natürlich erfordere die Wasserentnahme eine Pumpe und die Verlegung einer Schlauchleitung. Aber dieser Aufwand sei bei der Entnahme aus jedem anderen Bach auch erforderlich. Die Gemeinde tue sehr viel, um die Wasserversorgung der Wehr im Bedarfsfall zu gewährleisten.

Außer mit der Familie Wild gebe es noch weitere Vereinbarungen mit Eigentümern von Teichen. Darüber sei er sehr froh, unterstreicht Widmaier. Letzteres bestätigte Aichhaldens Hauptamtsleiter Peter Schumacher. Die schriftlichen Vereinbarungen mit der Familie Wild und anderen Grundstücksbesitzern zur Löschwasserentnahme bestehe seit April 2010. Aus Anlass der aktuellen Diskussionen habe sich die Gemeinde Anfang November dazu entschlossen, diese Vereinbarungen durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch abzusichern, so Schumacher.

Zusätzliche Leitung vom Haus zum Teich

Die Behauptungen von Heizmann hinsichtlich der Bachgrenzen und baulichen Veränderungen wies Ernst Wild auf Anfrage entschieden zurück. Laut den ihm vorliegenden Plänen liege der Wassergraben mittig der Grundstücksgrenzen. Das Bachbett habe er nicht verändert und auch nicht tiefergelegt. Der Graben werde aber regelmäßig von Angeschwemmten gesäubert, das er nicht in seinem Fischteich haben wolle. Deshalb auch die Sammelstelle. Mit dem Wasser speise er – entgegen anderer Behauptungen – keine Zisterne, versichert Wild.

Weil der Graben bei langer Trockenheit zu wenig Wasser führe, leite er, so Wild, auch das Dachflächenwasser seines Hauses über ein Reservoir an seinem Nutzgarten weiter in den Teich.