Gemeinderat: Nach dem Kauf der erforderlichen Ausgleichsfläche ist Bebauungsplan nun rechtskräftig

Der Bebauungsplan "Reißerweg" ist nun rechtskräftig. Den erforderlichen Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag in der Ortsverwaltung Rötenberg.

Aichhalden. Obwohl die Tiefbauarbeiten für den vorgesehenen Parkplatz in der Januar-Sitzung bereits vergeben worden waren und die Bauarbeiten im zeitigen Frühjahr beginnen sollen (wir berichteten), fehlte noch der Satzungsbeschluss.

Dieser konnte nicht erfolgen, weil die Kommune für die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs mit dem Landratsamt Rottweil einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen muss.

Letzterer kam zunächst nicht zustande, weil vier Grundstücke im Feuchtgebiet "Kesslermoos" südwestlich des Ortsteils Rötenberg, auf denen die Kompensationen umgesetzt werden sollen, noch nicht im Besitz der Gemeinde waren.

Ein naturnaher Tümpel oder eine offene Wasserfläche wird angelegt

Der Grunderwerb sei inzwischen erfolgt, versicherte Bürgermeister Michael Lehrer. In dem Vertrag verpflichtet sich die Gemeinde, die Ausgleichsmaßnahmen spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Erschließungsanlage im Reißerweg umzusetzen und dauerhaft zu unterhalten.

Für die Erstpflege der stark verbrachten Nasswiesen muss für eine einmalige Mahd mit leichtem Gerät ein Termin während einer herbstlichen Trockenperiode oder in einer Frostphase im Winter gewählt werden. Das Mähgut muss anschließend abgeräumt werden. Die Erhaltungspflege sieht ebenfalls eine jährliche Mahd im Herbst mit Abräumen vor.

Des Weiteren muss ein naturnaher Tümpel, beziehungsweise eine offene Wasserfläche, im Anschlussbereich an den vorhandenen Graben am nordöstlichen Rand der Fläche angelegt werden.

Ziel der Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich für den Bebauungsplan ist, die Lebensbedingungen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu verbessern. Außerdem soll das geschützte Feuchtgebiet Kesselmoos aufgewertet werden.