Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Behörde prüft Fläche im "Gässle" auf Status

Beim geplanten Bau einer Seniorenresidenz im "Gässle" stehen die Zeichen auf Grün. Den finalen Beschluss hat der Gemeinderat am Dienstag gefasst, jetzt wartet die Gemeinde nur noch auf die Baugenehmigung aus Rottweil.

Aichhalden. Mit der Abwägung und Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen nach der einmonatigen Offenlage sowie dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Seniorenzentrum wurde der Weg für das rund 13 Millionen Euro teure Vorhaben geebnet. Das könnte jetzt nur noch ins Stocken geraten, wenn in der Sicht beeinträchtigte Anlieger den Rechtsweg bestreiten.

Wie Bürgermeister Michael Lehrer in der Ratssitzung erläuterte, werde dieses Zukunftsprojekt mit 78 stationären Pflegeplätzen und 16 Tagespflegeplätzen seit neun Monaten vorangetrieben und dulde keinen Aufschub. Bei flächenmäßig kleineren Bebauungsplänen wie in diesem Fall mit circa 5000 Quadratmetern könne man durch das vereinfachte Verfahren schneller zum Ziel kommen, sagte der Bürgermeister.

Die eingegangenen Stellungnahmen erläuterte Ingenieur Sebastian Rolfes vom Büro Gfrörer. Demzufolge verlangt die untere Naturschutzbehörde einen adäquaten Ausgleich sowie den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, wenn die zu bebauende Fläche den Status einer FFH-Mähwiese hat. Nach Auskunft von Rolfes erfolgte im Februar eine erste Begehung. Hierbei sei ein Grenzfall festgestellt worden. Es müsse deshalb noch eine weitere Begehung vor Baubeginn stattfinden. Sollte sich dabei der Verdacht auf eine Mähwiese bestätigen, werde an externer Stelle eine solche Wiese in gleicher Größe und Qualität angelegt und der geforderte Vertrag abgeschlossen. Für diese Vorgehensweise habe das Landratsamt Zustimmung signalisiert, informierte der Architekt.

Anlieger äußern ihre Bedenken und behalten sich den Rechtsweg vor

Z wei anliegende Bürger äußerten Bedenken, dass das Gebäude aufgrund seiner Größe die übrige Bebauung "erschlage" und sich nicht in die vorhandene einfüge. Des Weiten wird bezweifelt, ob es sich überhaupt um ein Mischgebiet handelt. Der Standort sei deshalb ungeeignet und baurechtlich nicht zulässig. Die Gemeinde übergehe bei der Planung die im Flächennutzungsplan festgelegten Nutzungen.

Das Bauvorhaben verhindere außerdem die seit Jahren bestehende gute Aussichtslage auf den Fohrenbühl und der Betrieb eines Seniorenzentrums verursache insbesondere durch An- und Ablieferverkehr erhebliche Lärmemissionen, argumentieren die Anlieger. Sie behalten sich den Rechtsweg vor, sollte eine Baugenehmigung erteilt werden.

Laut Rolfes werde mit dem Bebauungsplan da Ziel einer Innenentwicklung verfolgt, um schützenswerte Außengebiete zu entlasten. Die Grundflächenzahl werde eingehalten und die Gebäudehöhe des Seniorenwohnheims sei um drei Meter niedriger als das Gebäude "Gässle 5". Die Angleichung des Bebauungsplans an die umliegenden Mischgebiete sei korrekt und sinnvoll. Ein Pflegeheim werde als nicht störend eingestuft und sei sogar in einem Wohngebiet möglich. Ein Recht auf unverbaute Aussicht bestehe nicht, hielt der Planer entgegen.

Bürgermeister Michael Lehrer versicherte, ihm sei es wichtig gewesen, auf die Anregungen der Bürger einzugehen und sie ernst zu nehmen. Dem Gemeinderat sei bewusst, was er mit dem Bau der Seniorenresidenz den beiden Anliegern zumute. Mit ihnen seien intensive Gespräche in einer angenehmen Atmosphäre geführt worden. In der Abwägung komme man zu dem Ergebnis Allgemeinwohl vor Einzelinteresse. "Dies ist blöd für die Betroffenen, aber gut für die Gemeinde", urteilte Lehrer.

Gemeinderätin Gerlinde Herzog fügte hinzu, dass es allen Räten lieber wäre, wenn niemand beeinträchtigt würde. Sie sehe keine Alternative, wenn man das Pflegeheim wolle. Ratskollege Thomas Engelhardt sah keinen weiteren Diskussionsbedarf. Dies sei in der Vergangenheit zur Genüge geschehen.

Einstimmig beschlossen die Räte schließlich die Abwägungsvorschläge, die Satzung des Bebauungsplans Seniorenzentrum und beauftragten die Verwaltung außerdem, die Pläne ortsüblich bekannt zu machen.