Im Bereich zwischen Zebrastreifen und Elektrogeschäft kam es im November 2016 zu einem Gerangel, dessen Hintergründe vor Gericht geklärt werden sollen. Foto: Wegner

Bei Rangelei ein Zahn beschädigt. Zeugen sollen Licht ins Dunkel bringen.

Aichhalden - Wie soll man reagieren, wenn man sieht, dass andere Unfug treiben? Ein Aichhalder hat sich eingemischt und muss dafür möglicherweise Lehrgeld zahlen. Eine erste Verhandlung darüber wurde vertagt, da Zeugen gehört werden müssen.

Auf dem Heimweg von einer Sportveranstaltung beobachtete der Aichhalder wie sich drei junge Männer möglicherweise an einem Gullideckel zu schaffen gemacht hatten – und sagte ihnen, dass sie den Blödsinn lassen sollten. So zumindest schilderte der Betroffene den Ablauf, der jetzt als Beklagter in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Oberndorf stand.

Anlass für den Prozess und einen ersten Gerichtstermin ist die Forderung eines jungen Mannes aus einem Nachbarlandkreis nach Schadenersatz: 700 Euro Schmerzensgeld, 70 Euro Auslagen für ein Attest sowie eine noch unbezifferbare Summe, die für eine mögliche Wurzelbehandlung eines Schneidezahns auf den Kläger zukommen könnten, da der Zahn mittlerweile abzusterben droht.

Unvermittelt habe die Faust des Beklagten den Kläger im Gesicht getroffen – und zwar genau auf den Schneidezahn, wie er sich vor Gericht einließ – das Geschehen hatte sich im November 2016 abgespielt, wie im weiteren Verlauf der Verhandlung deutlich wurde. Er selbst habe nach dem Besuch eines Oberstufenfests in Aichhalden den Anschluss an seine Kollegen etwas verloren, weil er beim Gehen seinen Vater angerufen habe, der ihn abholen sollte. Als er dann in den Bereich zwischen Zebrastreifen und Elektorgeschäft in der Ortsmitte Aichhaldens gekommen sei, so die Schilderung, hätten zwei weitere Personen und der Beklagte miteinander gesprochen – er habe nur wissen wollen, um was es gehe und dann eben die Faust ins Gesicht bekommen, so dass er zu Boden gegangen sei.

Schilderungen weichen deutlich voneinander ab

Während bei allen anderen Beteiligten von der herbeigerufenen Polizei ein Alkoholtest gemacht worden sei, sei dies bei ihm aufgrund der Kieferschmerzen nicht möglich gewesen. Er habe nicht angreifen wollen, "sondern nur wissen was los ist", bekundete er vor Gericht.

Bei dem Oberstufenfest, organisiert von Schülern des Gymnasiums Schramberg in der Festplatzanlage, hatte es, so berichtete der "Schwarzwälder Bote", eine "Mallorca-Party" des Abiturjahrgangs 2017 gegeben. Dort "wurde getanzt, gefeiert und getrunken. Wie auf der Insel gab es auch in Aichhalden Sangria im Eimer, Wodka-Lemon in der Maß und echte deutsche Grillwurst – perfekt für jeden Mallorca-Fan aus der Region".

Der Beklagte hatte das Geschehen in jener Nacht indes anders in Erinnerung. Er berichtete, dass er auf dem Heimweg, einen Laptopkoffer in der Hand, Gegröle gehört habe. Gesehen habe er, wie sich drei Personen an einem Schachtdeckel zu schaffen gemacht und ihn auf die Straße geworfen hätten (dies konnte dem Trio aber im vorangegangenen Strafprozess nicht nachgewiesen werden). Daraufhin habe er ihnen gesagt, sie sollten den Blödsinn lassen, woraufhin ihm Schläge angedroht worden seien. Er habe das Trio aufgefordert, den Schachtdeckel wieder zurückzulegen und ihnen bekundet, er habe Fotos gemacht – was aber nur geblufft gewesen sei.

Dann sei es durch eine Abwehrbewegung seinerseits und durch ein Reißen an seinem Koffer möglicherweise dazu gekommen, dass er "mit dem Koffer getroffen" habe. Anschließend seien alle drei auf ihn losgegangen, hätten ihn auf die andere Straßenseite gezogen, auf ein Auto gedrückt und auf ihn eingeschlagen. Das Gerangel habe sich erst gelöst, als sich ein Mann, der in dem Auto saß, als Vater des Klägers herausstellte – "daraufhin war er der sterbende Schwan und fiel zu Boden", sagte der Beklagte über den Kläger aus. Die Polizei habe sich übrigens die Innenfläche der Hände des Trios zeigen lassen – und sie seien rostig gewesen, ergänzte der Aichhalder. Zudem müsse auch eine Polizistin mitbekommen haben, wie einer des Trios ihm im weiteren Verlauf bis zur Gaststätte Adler hinterhergegangen sei und sich mehrmals mit "Tut mir leid" entschuldigt habe.

Da auch dem Beklagten ein Schaden an Laptop und Handy von 1200 Euro entstanden sei, schlug sein Anwalt vor, hier aufzurechnen.

Richter Wolfgang Froemel schlug als Vergleich 400 Euro Schadenersatz vor. Nach einer Verhandlungspause zur Besprechung mit seinem Anwalt, lehnte dies der Beklagte ab, auch weil er es richtig fand, sich in einem solchen Fall einzumischen. Auch der Klägervertreter, der zu den 400 Euro auch noch seinen Honorarsatz über rund 80 Euro angesprochen hatte, wollte sich nicht mit einem Festbetrag zufrieden geben, da er nicht wisse, ob und in welcher Höhe die Krankenkasse seinen Mandanten bei einer Wurzelbehandlung in Regress nehme.

Jetzt soll in einer Hauptverhandlung im Mai nochmals das genaue Tatgeschehen beleuchtet werden, bevor ein Urteil gesprochen wird.

Dazu werden der ermittelnde Polizeibeamte, seine Kollegin und die beiden weiteren in der Tatnacht anwesenden Personen als Zeugen gehört.