Auch wenn am Zollhaus lediglich "50" aufgehoben wird, dürfen anschließend wieder 100 Stundenkilometer gefahren werden (links). Ab Montag soll auch die Geschwindkigkeitsbeschränkung (rechts) ortsauswärts zwischen Aichhalden und Sulgen nach dem Höhenkreuzweg eindeutig geregelt sein. Das Zusatzschild kommt weg, nach der Abzweigung zum Weiher wird ein neues Schild aufgestellt, das die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung und das Überholverbot aufhebt.Fotos: Wegner Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Landratsamt hebt Tempo-Beschränkung nach "Ganters Kreuz" auf / Bis Schild steht gilt weiter 70

Nach einer Anhörung des Polizeipräsidiums hat das Landratsamt Rottweil auf der Strecke zwischen Aichhalden und Sulgen eine neue verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Tempo 70 wird nach "Ganters Kreuz" wieder aufgehoben.

Aichhalden. Nachdem es bei einer Verkehrskontrolle Anfang September mehrere Geschwindigkeits-Beanstandungen auf der Kreisstraße 5531 im Bereich zwischen "Ganters Kreuz", sprich dem abzweigenden Gemeindeverbindungsweg und der folgenden S-Kurve gegeben hatte, und sich daraus eine Diskussion entwickelte, wie schnell denn überhaupt gefahren werden darf, hatte der Schwarzwälder Bote beim Landratsamt nachgefragt. Das Zusatzschild "250 Meter" unter dem Überholverbot gilt rechtlich nämlich nur für dieses, die Beschränkung auf 70 Stundenkilometer (km/h) werde nicht automatisch nach dieser Strecke aufgehoben, hieß es seitens der Behörde. Allerdings liege es dem Landratsamt an einer klaren und deutlichen Beschilderung, hatte die Dezernentin für Verkehr, Martina Bitzer, auf Nachfrage deutlich gemacht.

Anordnung liegt vor

Und mittlerweile gibt es auch ein Schreiben der Unteren Verkehrsbehörde an das Straßenbauamt "hinsichtlich des Geltungsbereichs der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer". Eine Verkehrsschau, so Bitzer, sei für die Entscheidung nicht notwendig gewesen, es habe eine Anhörung des Polizeipräsidiums Konstanz, Fachbereich Verkehr, ausgereicht.

Um Klarheit zu schaffen wird das bisherige Zusatzzeichen "250 Meter" entfernt. Nach der Abzweigung zur Gemeindeverbindungsstraße in den Weiher an "Ganters Kreuz" wird dafür ein Verkehrszeichen "Ende aller streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote" aufgestellt.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird dadurch begründet, dass es keinen ersichtlichen Grund gebe, warum im Anschluss an die Gefahrenstelle durch die Einmündung des Wegs zum Weiher und dadurch möglicherweise wegen Gegenverkehrs wartenden Linksabbiegern, im Anschluss daran die Beschränkung weiter aufrecht erhalten werden soll.

Erst nach Vollzug wirksam

"Die Anordnungen", so steht in dem Schreiben, "werden mit Vollzug wirksam". Dies bedeutet, dass erst dann, sobald das neue Schild montiert ist, Tempo 70 für die Strecke zwischen Aichhalden und dem Lienberg aufgehoben ist. Die Aufstellung, so heißt es, soll zügig erfolgen, nach derzeitiger Planung voraussichtlich bereits am kommenden Montag, heißt es seitens des Dienststellenleiters der Straßenmeisterei Sulgen, Sigmund Villing.

Ebenfalls mit maximal 100 Stundenkilometern dürfen die Autofahrer übrigens – wie schon immer – zwischen Aichhalden und Rötenberg im Bereich nach dem Zollhaus fahren. Dort hatte sich im Zuge der Diskussion über das Tempolimit an "Ganters Kreuz" bei Autofahrern die Frage aufgeworfen, ob die Aufhebung von Tempo 50 dies erlaube – oder ob dann erneut Tempo 70 gelte, weil dieses Verkehrszeichen vor der Abzweigung in Richtung Schiltacher Staig und vor dem 50er-Schild stehe. "Hinsichtlich der Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) verhält es sich so, dass diese eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorschreiben und gleichzeitig auch die bisher geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit ›aufheben‹; dies ist beispielsweise innerorts der Fall, wenn Tempo 30 mit dem Verkehrszeichen ›Z 274-50‹ (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) aufgehoben wird. Insoweit wird mit ›Z 278-50‹ die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Stundenkilometer aufgehoben, so dass wieder die allgemein zulässigen außerörtliche. Höchstgeschwindigkeiten nach Paragraf 3 Straßenverkehrsordnung (je nach Fahrzeugtyp) gelten", schreibt Bitzer.