Mit einem abgelaufen Kurzkennzeichen trifft die Polizei einen 72-Jährigen auf dem Gelände des TÜV an. Symbolfoto: Scholz Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Angeklagter: "Pure Unterstellung" / Verfahren gegen Zahlung von 250 Euro eingestellt

Ein Rentner hat sich wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen vor dem Rottweiler Amtsgericht verantworten müssen. Ihm wurde zur Last gelegt, mit einem gefälschten Kurzzeitkennzeichen unterwegs gewesen zu sein.

Rottweil/Aichhalden. Mit einem Oldtimer-Omnibus war er zwei Mal beim TÜV in Deißlingen-Lauffen. Bei der Nachprüfung am 15. August 2018 haben Polizeibeamte den Angeklagten mit einem gefälschten Kennzeichen auf dem Gelände des TÜV angetroffen. Auf einem Kurzzeitkennzeichen, das vom 25. bis 29. Juni 2013 gültig war, wurde die letzte Ziffer in eine 8 abgeändert. Weil es eine Nachprüfung war, schloss der Polizeibeamte daraus, dass der Angeklagte auch bei der ersten Fahrt zum TÜV am 16. Juli 2018 ein falsches Kennzeichen benutzte. "Pure Unterstellung", kommentierte der 72-jährige Angeklagte und wies daraufhin, dass die angebliche Fälschung ihm gar nichts gebracht hätte.

Er legte dann seine Version dar. Für die Fahrt zum TÜV habe er gültige rote Kennzeichen mit Kabelbinder über dem vermeintlich gefälschten Kennzeichen angebracht. Auf dem TÜV-Gelände angekommen, habe er das rote Kennzeichen wieder abmontiert. Als er dann innerhalb des Geländes zur Prüfhalle fahren wollte, haben die Polizeibeamten den Weg versperrt, weil sie von dort aus eine Geschwindigkeitskontrolle durchführten.

Der Angeklagte sprach einen der Beamten an, weil er seinen Omnibus in die Prüfhalle bringen wollte. Diesem ist dann das ungültige Nummernschild aufgefallen. Er hat ein Foto davon gemacht und später gesehen, dass die letzte Ziffer in eine 8 umgeändert wurde. Diese Fälschung habe der Angeklagte nicht selbst vorgenommen, beteuert er vor Gericht. Er wohne in der Nähe einer Schule und die Schüler hätten schon oft seine Oldtimer beschädigt. Für ihn war klar: Die Fälschung hat einer von ihnen vorgenommen.

Der Messbeamte schildert vor Gericht, dass er das falsche Kennzeichen zufällig sah, als der Angeklagte ausstieg und die Beamten, die er zuerst für Zivilpersonen hielt, ansprach. Er konnte allerdings nicht ausschließen, dass der Angeklagte, bevor er zu der Prüfhalle fuhr, sein gültiges rotes Kennzeichen noch abmontiert hat.

Eine Verwaltungsangestellte des TÜV konnte als Zeugin zur Klärung des Falls nichts beitragen, da sie nicht sah, ob der Angeklagte mit einem gültigen Kennzeichen ankam. Sie hat nur gesehen, dass er zur Prüfung da war.

Für den Staatsanwalt stellte sich die Frage, ob auf dem TÜV-Gelände ein gültiges Kennzeichen vorhanden sein muss, um das Fahrzeug auf dem Gelände zu bewegen.

Er zog sich kurz mit der Richterin und dem Angeklagten zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen.Weil der Staatsanwalt die Tat nicht für einwandfrei aufklärbar hielt, schlug er vor, das Verfahren gegen eine Zahlung von 250 Euro des Angeklagten an einen Verein einzustellen. Schweren Herzens nahm der Angeklagte das Angebot an – "um des Friedens Willen".