Gastwirtin Julia Eberhard will links an die bestehende Gaststätte einen Anbau erstellen, um künftig größere Besuchergruppen bewirten zu können. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinderat fasst nach eineinhalb Jahren Satzungsbeschluss für Vorhaben "Aichhalder Mühle"

Aichhalden. Gute Nachrichten für Gastwirtin Julia Eberhard: Weder die Zauneidechse noch eine FFH-Mähwiese stehen ihrem Bauvorhaben entgegen. Jetzt muss nur noch das Landratsamt die Baugenehmigung erteilen. Nach eineinhalbjährigem Verfahren fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Aichhalder Mühle".

Gaststätten-Eigentümerin und -Betreiberin Julia Eberhard plant den Anbau eines Festsaals an den bestehenden Landgasthof im Bereich "Loch – Hinter Erdlinsbach", um künftig auch größere Veranstaltungen wie Firmenfeiern und Hochzeiten mit bis zu 150 Gästen bewirten zu können. Zusätzlich sollen weitere Parkplätze auf einer rund 100 Meter entfernten Fläche zum Gasthaus angelegt werden.

Nach Auskunft von Planer Sebastian Rolfes hat die zweite Planoffenlegung in der Zeit vom 5. August bis 5. September stattgefunden. Ein Großteil der Stellungnahmen von Behörden gleiche denen aus der ersten Offenlage vom 30. Mai bis 30. Juni. Von Bürgern seien erneut keine Anregungen oder Bedenken eingegangen.

Mähwiesen-Ausgleich erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt

E s habe nur eine wichtige Änderung gegeben. Bei den für den Parkplatzbau beanspruchten Flächen handle es sich um magere Flachlandmähwiesen. Diese lägen innerhalb des FFH-Gebiets Schiltach und Kaltbrunner Tal. Da die geplante Flächenumwandlung einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeute, müsse sie an geeigneter Stelle im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. In enger Absprache mit der Naturschutzbehörde seien mehrere Flächen für den Mähwiesen-Ausgleich begutachtet worden. Keine komme jedoch dafür in Betracht.

Der erforderliche Mähwiesen-Ausgleich werde deshalb zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ortsumfahrung Schramberg erfolgen. Hierfür sei mit der Behörde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen worden. Der naturschutzrechtliche Ausgleich werde planextern durch ein Flurstück auf Gemarkung Winzeln erbracht.

Für die im Vorhabensbereich festgestellte europäisch geschützte Zauneidechse seien in einem artenschutzrechtlichen Konzept Maßnahmen dargestellt, die neue Lebensräume der Zauneidechse entwickeln und gewährleisten, dass sie aus dem bisherigen Gebiet gezielt vergrämt werde, schilderte Rolfes.

Wie Bürgermeister Michael Lehrer ergänzte, habe die Suche nach einer geeigneten Fläche für den Mähwiesen-Ausgleich eine Herausforderung dargestellt. Es sei äußerst schwierig gewesen, hinsichtlich des großen Waldbestands eine Wiese zu finden, die nicht ganz so hochwertig sei.

Der Satzungsbeschluss sei die Voraussetzung für die Baugenehmigung. Letztere wiederum sei Bedingung für die Gewährung von Fördermitteln aus Leader, erklärte der Bürgermeister. Diese wurden der Bauherrin bereits in Höhe von 180 000 Euro bewilligt mit der Maßgabe, dass noch in diesem Herbst die Baugenehmigung erteilt wird. Davon hat die Baurechtsbehörde in Rottweil Kenntnis.