Im Frühjahr nächsten Jahres soll mit der Erschließung des Wohnbaugebiets "Alter V" definitiv begonnen werden. Foto: Herzog

Nach einjähriger Verzögerung wird das neue Wohnbaugebiet "Alter V" in Aichhalden im nächsten Frühjahr erschlossen.

Aichhalden - Keine Feldlerche und keine Fledermaus steht mehr im Weg: Die Erschließung des neuen Wohnbaugebiets "Alter V" kann – mit einjähriger Verzögerung – im Frühjahr nächsten Jahres beginnen und soll in einem Abwasch erfolgen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung die Satzungen des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften sowie den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rottweil.

Letzterer ist zwingend erforderlich, weil einige Ausgleichsmaßnahmen, die aufgrund des Eingriffs in die Natur erbracht werden müssen, außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen. So wurde im Dach des alten Schulhauses in Aichhalden ein Fledermausquartier eingerichtet.

Weitere Kompensationsmaßnahmen sehen unter anderem die Umwandlung einer Fettwiese in "extensiviertes Grünland" vor.

Nach Auskunft von Kämmerer Thomas Kienzle wurde der Entwurf des Bebauungsplans zwischen dem 5. August und 20. September ein zweites Mal öffentlich ausgelegt. Von der Öffentlichkeit seien keine Stellungnahmen eingegangen, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange schon.

Diese seien von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Eppler geprüft und eingearbeitet worden, so Kienzle. Die Anregung des Nahverkehrsamts, das geplante Wohngebiet erfülle teilweise nicht die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Kreises Rottweil, wonach ein Siedlungsbereich innerhalb eines Luftlinienradius von 500 Metern zur nächsten Bushaltestelle als erschlossen gelte, kommentierte Bürgermeister Ekhard Sekinger zynisch mit: "Gelesen und gelacht".

Den Bauherren werde die größtmögliche Freiheit beim Bauen gewährt. Da auch Holzabfuhr in diesem Gebiet möglich sei, bedeute für den Forst eine gute Lösung, unterstrich der Bürgermeister.

Gemeinderat Uwe Scheerer kritisierte die Festlegung der Dachneigung auf mindestens 15 Grad. Auch andere Ratsmitglieder vertraten die Meinung, dem Bauherrn die Freiheit beim Dach zu lassen.

Sebastian Rolfes vom Büro Eppler erklärte, diese Vorschriften seien aus anderen Bebauungsgebieten der Gemeinde übernommen worden. Wer unter diese Festlegung gehen wolle, müsse eine Befreiung beantragen. Eine Änderung dieses Textteils würde automatisch eine erneute Offenlegung zur Folge haben, wusste der Planer.

Ratskollege Michael Lehrer schlug vor, die Bauvorschriften wie vorliegend zu beschließen und gleichzeitig einen Beschluss zu fassen, dass Ausnahmen bis zum Flachdach erlaubt seien. Damit gab sich das Ratsgremium zufrieden.

Mit den Auflagen, so Sekinger, könne man trotz allem noch zufrieden sein. Die Erschließung des rund 4,16 Hektar großen Baugebiets müsse nun im zeitigen Frühjahr beginnen, um im Herbst fertig zu sein.

Dieser Zeitrahamen sei realistisch, da aufgrund des festen Baugrunds auch bei Regenwetter gearbeitet könne, betonte der Bürgermeister.