Bürgermeister Michael Lehrer (Dritter von links) und seine Ratskollegen beim Vor-Ort-Termin Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinderat beschließt Satzungsänderung zum 1. Juli / Die meisten Grabformen werden teurer

Auf den Friedhöfen in Aichhalden und Rötenberg werden nun auch Baumgräber angeboten. Dadurch wurde eine Änderung der Friedhofsatzung erforderlich, die überwiegend höhere Gebühren zur Folge hat.

Aichhalden . Im Vorfeld der Sitzung am Dienstag traf sich das Ratsgremium auf dem Friedhof in Aichhalden. Wie Bürgermeister Michael Lehrer sagte, handle es sich bei Baumgräbern um Aschengrabstätten als Urnenplätze, die mit Rasen bedeckt seien. In der Mitte der dafür vorgesehenen Rasenfläche sei eine Eiche gepflanzt worden, um die herum 36 Grabstätten möglich seien. Die Hälfte von ihnen werde für Reservierungen freigegeben, eine vorzeitige Bezahlung der Grabgebühren sei jedoch nicht möglich. Als Gedenkzeichen seien an der Eiche Baumblätter aus Metall aufgestellt, auf denen Name, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen eingraviert werde.

Die Gemeinde wolle bewusst keine anonyme Bestattungsform erlauben, betonte Lehrer. Zusätzlicher Grabschmuck sei nicht zulässig. Die Baumgräber sollen neben den Urnenstelen als Bestattungsform ohne Pflegeaufwand für die Angehörigen dienen, die eine Erdbestattung wünschten. Aus der Bevölkerung habe die Verwaltung für Baumgräber viel Zuspruch erhalten.

Urnenstelen biete die Gemeinde seit 2006 an. Diese Bestattungsform habe sich etabliert. Im April seien für 13 700 Euro am bisherigen Standort vier weitere Urnenstelen mit jeweils drei Plätzen aufgestellt worden.

Im Sitzungssaal berieten die Räte über die Änderung der Friedhofsatzung, die aufgrund der nun angebotenen Baumgräber angepasst werden musste. Nach Auskunft des stellvertretenden Kämmerers Philipp Stahl sei für die Neukalkulation – die letzte erfolgte 2015 – ein Berechnungszeitraum von Juli 2018 bis Dezember 2020 zugrunde gelegt worden. Bei der Kalkulation der Nutzungsgebühren hätten mehrere Faktoren wie Fläche, Belegungsart und Pflegeaufwand des Bauhofs eine Rolle gespielt.

Die Verwaltung empfehle mit Ausnahme der Nutzungsgebühren für Aussegnungshalle und Leichenzelle (hier 90 Prozent) eine 100-prozentige Kostendeckung, erklärte Stahl.

Rätin Gerlinde Herzog waren die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshalle für zwei bis drei Stunden zu hoch. Dies würde sie von Bürgern immer wieder zu hören bekommen, sagte sie. Während die Räte Thomas Engelhardt und Alexander Kunz mit der teilweise deutlichen Gebührenerhöhung leben konnten, weil die Friedhöfe in einem Top-Zustand und die Darstellung der Kalkulation plausibel seien, äußerte Ratskollege Stefan Wiedmann Bauchweh. Man bekomme fast schon ein schlechtes Gewissen, wenn man sterbe, weil dies so teuer sei. Ihm wäre eine etappenweise Erhöhung bei den Grabformen, die besonders drastisch teurer werden, lieber gewesen.

Mit einer Enthaltung wurde die Satzungsänderung mehrheitlich beschlossen. Sie tritt zum 1. Juli in Kraft.

Die neuen Friedhofsgebühren in Aichhalden in der Übersicht:  Reihenerdgrab: 2739 Euro (bisher 2101 Euro)  Rasengrab: 4757 Euro (4552 Euro)  Urnenreihenerdgrab: 1171 Euro (1020 Euro),  Urnenreihennische: 1037 Euro (936 Euro),  Wahlerdgrab: 3508 Euro (3151 Euro)  Rasenwahlgrab: 5525 Euro (5602 Euro)  Urnenwahlerdgrab: 2720 Euro (2751 Euro)  Urnenwahlnische: 2497 Euro (2611 Euro)  Baumgrab: 1517 Euro  Baumwahlgrab: 3297 Euro,  Herstellung Erdgrab: 930 Euro (802 Euro)  Urnengrab: 322 Euro (616 Euro)  Aussegnungshalle: 438 Euro (430 Euro)  Leichenzelle: 160 Euro (115 Euro)