Foto: Wegner Foto: Schwarzwälder Bote

Autofahrer wundern sich über Geschwindigkeitskontrolle / Tempo 70 gilt für komplette Strecke Aichhalden-Sulgen

Wer zwischen Sulgen und Aichhalden auf der Kreisstraße unterwegs ist, der hat zwischen den Ortsschildern überwiegend die Möglichkeit, mit 100 Stundenkilometern unterwegs zu sein. In Richtung Sulgen ist es aber anders, wie jetzt einige Autofahrer leidvoll erfahren mussten.

Aichhalden. Direkt nach dem Ortsausgang Aichhalden kommt das erste Schild mit einer Beschränkung auf 70 Stundenkilometer, dann kurz vor "Ganters Kreuz", wo es links in den Weiher abgeht, kommt erneut ein Schild – und dieses wird wohl von vielen falsch gelesen. Ganz oben auf dem Schildermast steht nämlich erneut ein 70er-Schild, darunter eines mit Überholverbot und dem Zusatzzeichen mit der Bedeutung "auf 250 Meter Länge".

Autofahrer, die davon ausgehen, dass dann nach der Abzweigung zum Weiher, wenn die 250 Meter vorbei sind, Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgehoben sind, erliegen allerdings einem Irrtum. Bei einer Kontrolle der Polizei mit dem Lasermessgerät in dieser Woche wurden Autofahrer, die mit mehr als 90 Stundenkilometern unterwegs waren, nämlich beanstandet – auch Fahrverbote soll es gegeben haben. Laut der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es nämlich so, dass Zusatzschilder nur für das Zeichen gelten, unter dem sie direkt stehen – und nicht für alle auf einem Masten, wie die Dezernentin für Öffentliche Sicherheit, Recht und Verkehr beim Landratsamt Rottweil, Martina Bitzer, auf Anfrage mitteilt. Dies bedeutet, dass an dieser Stelle lediglich das Überholverbot nach 250 Metern aufgehoben wird, die Geschwindigkeitsbeschränkung aber bleibt bestehen – sie wird dann auch auf dem Lienberg mit insgesamt zwei weiteren 70er-Schildern bestätigt.

Dass es aufgrund von Linksabbiegern bei "Ganters Kreuz" zu gefährlichen Situationen kommen kann, ist vielen klar, von daher die Beschränkung auf 70 und das Überholverbot. Warum aber auf der weiteren Strecke in Fahrtrichtung Aichhalden Tempo 100 erlaubt ist, in Gegenrichtung nur 70, sorgt doch für Kopfschütteln und Unverständnis.

Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau, so Bitzer, soll deswegen geprüft werden, ob die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für Tempo 70 aktuell noch vorliegen oder die Beschränkung nach 250 Metern ebenfalls aufgehoben werden kann. "In jedem Fall ist es uns wichtig, dass an dieser Stelle, wie auch im übrigen Landkreis eine unmissverständliche Beschilderung erfolgt", schreibt die Dezernentin auf die Anfrage des Schwarzwälder Boten.

Übrigens: Wer ein Fahrzeug mit Verkehrszeichenerkennung nutzt, bei dem wird schon immer die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Aichhalden und Sulgen auch nach "Ganters Kreuz" durchgehend mit 70 angezeigt, weil diese rechtlich nicht aufgehoben wird. Ganz im Gegensatz zu Autofahrern mit "normalem" Navigationsgerät: Dort wird beispielsweise bei Garmin nach "Ganters Kreuz" die ursprüngliche 70 durch eine 100 ersetzt – wie dies vielleicht eigentlich auch gedacht sein könnte: So könnte es sich auch Aichhaldens Bürgermeister Michael Lehrer vorstellen: "Es kann sich eigentlich nur um ein Missverständnis handeln. Woher soll der Autofahrer erkennen, dass das Zusatzschild nur für das Überholverbot gilt", schreibt er auf Anfrage.

Auch diejenigen, die sich bei einer Kontrolle darauf berufen wollen, erst später – etwa aus dem Weiher – auf die Straße eingebogen zu sein und deswegen das Schild erst gar nicht gesehen zu haben, werden nach geltender Rechtsprechung kaum um eine Strafe herumkommen: Ortsansässigen zumindest wird unterstellt, von der Begrenzung generell zu wissen und sie somit auch einhalten zu müssen. Eine Anfrage an die Polizeidirektion Konstanz, ob die Polizei diese Messung vorgenommen und wann die Kontrolle genau stattgefunden hat sowie wie viele Autofahrer gemessen und beanstandet wurden, blieb bislang ohne Antwort.