Der Verfassungsschutz sieht in Villingen-Schwenningen weiterhin einen Schwerpunkt der Salafisten-Szene. Ein „hohes Maß an Sensibilität“ sei wegen möglicher Beeinflussung Minderjährige geboten.
Es ist scheinbar ruhig um die salafistische Szene im Land und damit auch in Schwenningen geworden. Hat diese ihre Aktivitäten zurückgefahren – oder geschieht womöglich weiterhin Vieles im Verborgenen?
Nach Informationen der Behörden waren die Aktivitäten zuletzt im Jahr 2022 verstärkt worden. Männer mit langen Bärten und ebensolchen Gewändern und deren Unterstützer traten in mancher Innenstadt mit sogenannten Straßenmissionierungen („Street Dawa“) in Erscheinung. Das war in Stuttgart der Fall, aber auch in Villingen-Schwenningen. „Dem Verfassungsschutz Baden-Württemberg wurden in diesem Zusammenhang ‚Street Dawa‘-Aktionen bekannt, die unter anderem in Verbindung mit Akteuren der ‚Masjid al-Huda‘ stehen“, fasste ein Sprecher des Verfassungsschutzes die Verbindung zur Moscheegemeinde in der Schwenninger Sturmbühlstraße auf Anfrage im Jahr 2023 zusammen.
Und er erklärte zudem: Die Moschee diene als ein regionaler Schwerpunkt salafistischer Strukturen im Land, sei Anlaufstelle für Salafisten aus der gesamten Region und ziehe „auch überregionales salafistisches Personenpotenzial an“. Zudem seien Syrienrückkehrer „in der Moschee aktiv“.
Eine erneute Nachfrage beim Verfassungsschutz ergab jetzt: Die Moschee wird nach dessen Erkenntnissen weiterhin von salafistischen Personen besucht und Teile der Vorstandschaft und Moscheemitglieder sind demnach ebenfalls noch immer der Szene zuzuordnen.
Besuch des Predigers
Im damaligen Verfassungsschutzbericht war nachzulesen, dass für Vorträge auch überregionale Akteure in die Moschee eingeladen wurden. Exemplarisch hierfür stand demnach der Auftritt des Predigers Ibrahim Al-Azzazi am 12. März 2022. Dessen arabischer Name wird je nach Quelle unterschiedlich geschrieben, was wohl mit der Transkription aus dem Arabischen zusammenhängt.
Der „Prediger“ aus München habe sich, heißt es damals in übereinstimmenden Medienberichten, in den vergangenen Jahren in sozialen Medien zu einem der einflussreichsten Akteure der salafistischen Szene entwickelt: In Videos auf YouTube und Tiktok beantworte er vorab eingesandte Fragen aus unterschiedlichen Lebensbereichen. Seine knappen Ausführungen suggerierten, dass es auf alle Fragen des Lebens nur eine richtige Antwort mit universeller Geltung gebe. Mit diesen Videos erziele er eine große Reichweite in der Szene.
In Schwenningen predigte er nach dem „Isha“-Gebet, wobei der Vortrag einer bestimmten Gruppe vorbehalten blieb: „Nur für Brüder“ – hieß es da auf dem Ankündigungsplakat. Ob auch Ohren staatlicher Verfassungsorgane zuhörten, ist offen, aber wohl nicht ausgeschlossen. Denn der „Prediger“ war eben nicht irgendwer in der Szene, sondern eine ihrer Größen. Verfassungsschützern zufolge vertritt Al-Azzazi „antidemokratische, frauenfeindliche und homophobe Ansichten“. Eine dieser Ansichten führte vor einiger Zeit zu Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Laut Recherchen des Bayerischen Rundfunks könnte dem Mann aktuell ein Prozess unter anderem wegen Volksverhetzung drohen.
„Eine Schlüsselrolle“
Der baden-württembergische Verfassungsschutz rechnet der salafistischen Szene hier im Land derzeit rund 1300 Personen zu. In der „Masjid al-Huda“ verkehre regelmäßig eine Zahl an Salafisten im „unteren zweistelligen Bereich“. Insbesondere derzeit aktiven, aber auch ehemaligen Funktionären komme „eine Schlüsselrolle bei der salafistischen Prägung der Moschee“ zu. Diese Akteure seien „eindeutig im salafistischen Spektrum zu verorten“ und wiesen auch Bezüge zu Personen auf, die „in dschihadistische Kontexte verwickelt“ gewesen seien.
„Street Dawa“-Aktivitäten fanden in Villingen-Schwenningen nach Erkenntnissen des Landes-Verfassungsschutzes schon 2023 nicht mehr statt. Aber der Aktionsraum der fraglichen Akteure sei nicht auf diese Region beschränkt. Aufgrund der „guten Vernetzung der Szene in Villingen-Schwenningen“ könne es auch in Zukunft zu Aktivitäten des besagten Personenkreises kommen.
„Gefahren durch Agitation“
Der Verfassungsschutz trete Bestrebungen entgegen, „die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“. Als zuständige Behörde im Land für die Extremismusbekämpfung handle man dabei nach dem Grundsatz „Prävention durch Information“. Dazu gehöre, umfassend über Ziele und Taktiken von Extremisten aufzuklären und die Öffentlichkeit frühzeitig auf entsprechende Gefahren, etwa durch salafistische Agitation, hinzuweisen. Berichte man über einzelne, namentlich genannte Organisationen und Gruppierungen, handle es sich „regelmäßig um Fälle, bei denen sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen zu einer festgestellten Verfassungsfeindlichkeit verdichtet haben.“
Besteht Anlass zur Sorge?
Gibt es der Auffassung des Verfassungsschutzes zufolge Anlass zur Sorge für die hiesige Bevölkerung angesichts salafistischer Strukturen in VS? „Ein hohes Maß an Sensibilität ist überall dort geboten, wo sich salafistische Strukturen verfestigt haben. Dies ist in Villingen-Schwenningen der Fall“, lautete die Antwort 2023. Was heißt das genau? Der Verfassungsschutz hatte „mehrere Hinweise aus urbanen Ballungszentren erhalten, wonach salafistische Akteure Einfluss auch auf Minderjährige genommen“ hätten. Derartige Entwicklungen ließen sich auch andernorts nicht ausschließen – also auch nicht in VS.
Und auch aktuell bestätigt ein Sprecher: „Es ist davon auszugehen, dass dieser salafistische Zirkel auch in Zukunft versuchen wird, junge Menschen zu beeinflussen und durch verfassungsfeindliche Agitation zu indoktrinieren. Insbesondere bei Jugendlichen und anderen leicht ansprechbaren gesellschaftlichen Gruppen ist das Risiko für eine dann folgende Radikalisierung durchaus hoch. Entsprechende Prozesse waren dort bereits in der Vergangenheit feststellbar.“ In einer Gesamtbewertung schätzt die Behörde die „Masjid al-Huda“ auch „weiterhin als einen regionalen Schwerpunkt salafistischer Strukturen im Land ein“.
Salafismus und Dschihadismus
Was ist (politischer) Salafismus?
Historisch ist der Salafismus aus dem Wahhabismus hervorgegangen, der im 18. Jahrhundert auf der arabischen Halbinsel als soziale und politische Bewegung entstanden ist. Ihm zufolge sollen alle Muslime ihr Leben nicht nur am Koran ausrichten, sondern auch an den Vorgaben des Religionsstifters Mohammed und den ersten drei Generationen nach ihm, den sogenannten „edlen Vorfahren“ (arabisch: „al-salaf al-salih“). Der Begriff Salafismus geht auf die Ausrichtung dieser Strömung zurück. Nach salafistischer Glaubensauffassung haben diese frühen Muslime durch ihre Lebensweise verbindliche Muster vorgegeben. Der Landesverfassungsschutz geht entgegen der Selbsteinschätzung von Leuten wie Ibrahim Al-Azzazi sehr wohl davon aus, dass diese Salafisten sind. Laut Verfassungsschutz ist deren langfristiges Ziel die Etablierung eines auf islamischen Normen beruhenden Staates. Primäres politisches Mittel dafür sei eine umfangreiche Missionstätigkeit.
Was ist Dschihadismus oder dschihadistischer Salafismus?
Ein Teil der Salafisten bejaht laut Verfassungsschutz religiös legitimierte Gewalt. Die sogenannten Dschihadisten (auch: Jihadisten) betrachten es demnach sogar als religiöse Pflicht, gewaltsam gegen „Ungläubige“ vorzugehen. Ihre Opfer seien häufig auch Menschen muslimischen Glaubens. Oftmals strebten sie ein „transnationales Staatswesen nach dem Vorbild des frühislamischen Kalifats aus der Zeit nach dem Tod Mohammeds an.“ In der Kategorie Dschihadismus wird seitens des Verfassungsschutzes auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) eingeordnet.