Die Sommerferien stehen vor der Tür. Da wollen einige verreisen. Wie das bei Arbeitslosen läuft, erklärt die Agentur.
Mit dem Beginn der Sommerferien startet für viele Menschen im Zollernalbkreis die Urlaubszeit. Doch wie steht es um zurzeit arbeitslosgemeldete Bürger? Dürfen diese einfach verreisen?
Wichtig für Arbeitslose, die ihren Sommerurlaub planen: „Einen Urlaubsanspruch, wie er Erwerbstätigen während ihres Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es während der Arbeitslosigkeit nicht. Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss orts- und zeitnah erreichbar sein, um keine Chancen am Arbeitsmarkt zu verpassen“, erklärt die Arbeitsagentur in Balingen.
Falls aktuell keine passenden Job- oder Qualifizierungsangebote vorliegen, ist demnach eine Ortsabwesenheit möglich. „Das gilt aber nur, wenn die Agentur für Arbeit dieser Abwesenheit schon vorher zugestimmt hat.“
Leiterin: Das ist keine Schikane
Der Urlaubswunsch muss also rechtzeitig mitgeteilt werden. Das geht laut der Agentur online mit den eServices auf www.arbeitsagentur.de. Wichtig: Leistungen werden innerhalb eines Jahres für höchstens 21 Tage weitergezahlt, bei einer über sechs Wochen dauernden Abwesenheit gibt es für den gesamten Zeitraum keine Leistungen.
„Das ist keine Willkür oder Schikane“, erklärt Anke Traber, Leiterin der Agentur für Arbeit Balingen, in der Mitteilung. „Unser wichtigstes Ziel ist es, dass Arbeitslose eine neue Arbeitsstelle finden oder sich weiterbilden können. Deswegen müssen sie ihre Reisepläne mit ihrer Vermittlungsfachkraft abstimmen. Wir müssen vor Reiseantritt prüfen, ob während der geplanten Abwesenheit eine Vermittlung wahrscheinlich ist oder eine Qualifizierungsmaßnahme beginnt.“