Ein Mann filmte eine 24-Jährige in einer intimen Situation – angeblich ohne ihr Wissen. (Symbolfoto) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine 24-Jährige erhält per SMS ein intimes Video, in dem sie selbst gefilmt wurde – angeblich unwissend. Angeklagt ist eine junge Frau, die sich den Film beschafft hatte.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft richtet sich an die 25-jährige Ex-Partnerin jenes Mannes, mit dem eine 24-Jährige im Frühjahr vergangenen Jahres eine intime Beziehung gehabt haben soll. Die Anklage wirft ihr vor, den höchstpersönlichen Lebensbereich der 24-Jährigen verletzt haben. Der Grund ist: Die 25-Jährige hatte sich auf dem Smartphone ihres Partners Zugang zu einem Video verschafft, das der Mann von der 24-Jährigen in einer intimen Situation erstellt hatte. Den Film schickte sie anschließend per Handy an die Frau, inklusive Beleidigungen.

 

Die Angeklagte berichtet, sie habe der 24-Jährigen das Video geschickt, um ihr klar zu machen, dass sie von der Affäre weiß. „Mich hat das sehr verletzt“, sagt die Angeklagte, die einen gemeinsamen Sohn mit dem inzwischen von ihr getrennten Partner hat. Sie habe das Handy ihres Partners genommen, den Film zunächst auf ihr eigenes Mobiltelefon übertragen und ihn danach per SMS an die Frau geschickt.

Nachrichten über WhatsApp

Die 24-jährige Geschädigte ist als Zeugin vor Gericht geladen. Bei dem intimen Treffen mit dem Mann habe sie nicht mitbekommen, dass er ein Handy in der Hand hatte. „Ich wusste nicht, dass ich gefilmt wurde. Ich habe davon erst erfahren, als ich das Video bekam.“ Sie sei gerade bei der Arbeit gewesen, als die SMS mit dem Film kam, der sie in einer prekären Lage zeigt. Über WhatsApp habe sie auch Nachrichten von der Versenderin erhalten. Diese habe ihr geschrieben, „dass sie es eklig findet, dass ich gefilmt wurde“, berichtet die Zeugin.

Aus den Nachrichten, die die Angeklagte an die Geschädigte schrieb, zitiert Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel in der Beweisaufnahme: „Fühlst du dich schlecht? Du machst glückliche Menschen kaputt. Schau, dass du Land gewinnst. Dein armer Sohn, was er sich später mal anhören muss.“

Polizeibeamtin sagt aus

Vor Gericht sagt auch die Polizeihauptkommissarin aus, die den Fall bearbeitete, nachdem die 24-Jährige Anzeige erstattet hatte. Sie berichtet von einer Hausdurchsuchung, bei der die Geräte, auf denen der Film gespeichert war, beschlagnahmt und die Datenträger ausgewertet wurden. „Der Film wurde mit der Backkamera aufgenommen“, sagt die Kommissarin. Aufgrund der versendeten Nachrichten habe zudem der Anfangsverdacht der Beleidigung bestanden.

Richter Fundel sieht es in seinem Urteil als erwiesen an, dass die 25-jährige Angeklagte durch den Gebrauch des Videos in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Geschädigten eingegriffen hat. Er sagt zur Angeklagten: „Sie haben kein Recht an den Aufnahmen. Das geht Sie einen Mist an.“ Sie muss 70 Tagessätze zu je 15 Euro Strafe bezahlen.