War vor seiner Zeit in der Politik Geschichtslehrer: AfD-Rechtsaußen Björn Höcke. Foto: IMAGO/Jacob Schröter/IMAGO/Jacob Schršter

Innenministerin Nancy Faeser will AfD-Politiker Björn Höcke die Rückkehr in den Lehrerberuf untersagen. Ein guter Vorschlag, meint Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

Dass der Rechtsextremist Björn Höcke Politiker geworden ist, hatte bislang nur einen Vorteil: Der AfD-Mann und Ultranationalist konnte als Lehrer im Klassenzimmer keinen Schaden anrichten. Seit 2014 ist Oberstudienrat Höcke (Fächer: Geschichte, Sport) an seiner hessischen Gesamtschule beurlaubt, weil er im benachbarten Thüringen in den Landtag gewählt wurde.

 

Für die Schülerinnen und Schüler im hessischen Bad Soden-Allendorf ist das eine gute Nachricht. Je mehr man öffentlich von Höcke hörte, desto unheimlicher wurde die Vorstellung, welche Ideen er wohl im Geschichtsunterricht von sich geben könnte.

Das deutsche Beamtenrecht geht viel zu weit

Deshalb muss dringend sichergestellt sein, dass Höcke nie wieder als Lehrer arbeiten wird. Es ist überfällig, dass Innenministerin Nancy Faeser (SPD) – sie will in Hessen Ministerpräsidentin werden – im Falle ihrer Wahl eine Rückkehr des Rechtsextremisten Höcke in ein hessisches Klassenzimmer ausgeschlossen hat. Vermutlich dürfte der Vorstoß wie zahllose andere Forderungen der ankündigungsfrohen Innenministerin folgenlos bleiben: In Sachsen versuchen Politik und Behörden seit Langem erfolglos, den als rechtsextrem eingestuften Ex-AfD-Abgeordneten und Richter Jens Maier endgültig aus dem Staatsdienst zu drängen. Maier hatte unter anderem gefordert, ZDF-Moderatorin Marietta Slomka „zu entsorgen“.

In die richtige Richtung geht Faesers Idee trotzdem. Es ist widersprüchlich, wenn Extremisten wie Höcke, die den Rechtsstaat in Frage stellen, als verbeamtete Lehrer von demselben profitieren. Rechtsextremisten haben nichts in Behörden, Schulen und anderen staatlichen Institutionen zu suchen.

Es ist gut, dass Beamte für ihren Dienst an der Allgemeinheit besonders geschützt werden. Trotzdem geht das deutsche Beamtenrecht viel zu weit, wenn es etwa Rechtsextreme im Staatsdienst schützt, genauso wie die wenigen, die es sich in ihrem Beamtenverhältnis zu bequem gemacht haben. Sie können nicht aus dem Apparat entfernt werden, weil sie verbeamtet sind. Das Innenministerium ist bereits dabei, das Disziplinarrecht zu überarbeiten. Es wird höchste Zeit.