Die AfD im Stuttgarter Landtag hat sich gespalten. Doch sind zwei Fraktionen überhaupt zulässig? Jedenfalls beginnt das Tauziehen um Überläufer. Foto: dpa

AfD im Stuttgarter Landtag hat sich gespalten. Doch sind zwei Fraktionen überhaupt zulässig?

Stuttgart - Nach der Aufspaltung der AfD im Stuttgarter Landtag beginnt das Tauziehen um Überläufer. Der aus der Landtagsfraktion ausgetretene Jörg Meuthen hat am Mittwoch eine neue Fraktion mit dem Namen Alternative für Baden-Württemberg gegründet. Ihm schlossen sich bislang 13 von den ehemals 23 AfD-Abgeordneten an. Acht verbleiben in der Rumpf-Fraktion.

Auslöser des Krachs war Wolfgang Gedeon, dem Antisemitismus-Äußerungen vorgeworfen worden waren. Auch er ist ausgetreten und ist nun als Fraktionsloser im Landtag.

Externes Gutachten

Der Landtag kündigte indessen an, zur Frage, ob die Bildung einer weiteren Fraktion von AfD-Mitgliedern zulässig ist, ein externes Gutachten einzuholen. Damit sollen renommierte Verfassungsrechtler beauftragt werden, teilte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) mit.

Der Mannheimer Politikwissenschaftler Marc Debus rechnet damit, dass der interne Machtkampf der AfD Stimmen kostet. „Wird der innerparteiliche Streit nicht bald beigelegt, muss sie bei den nächsten Wahlen mit schwächeren Ergebnissen rechnen“, sagte er dem „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag).

Zwischen den Co-Vorsitzenden Frauke Petry und Jörg Meuthen war es zu einem offenen Krach gekommen, nachdem sich Petry in die AfD-Fraktionsquerelen im baden-württembergischen Landtag eingeschaltet hatte.