Impfen und was dann – möglicherweise – passiert, steht im Fokus einer aktuellen Debatte im Kreis. Foto: Frankenberg

Es ist ein echtes Aufregerthema, dessen sich die AfD im Schwarzwald-Baar-Kreis jetzt annehmen will: Impfschäden.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Kreistagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) beantragt die Einrichtung einer Beratungsstelle für Bürger mit Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden im Schwarzwald-Baar-Kreis.

 

Bislang melden sich Patienten mit einem solchen Verdacht bei ihrem Hausarzt, dort erfolgen die Untersuchung, Diagnostik und, falls erforderlich, die Behandlung. Die AfD will das nun, befristet auf zwei Jahre, auf Kreisebene regeln und im Falle einer Verlängerung oder Neuauflage der staatlichen Corona-Impfkampagne automatisch um ein weiteres Jahr verlängern lassen.

Stelle soll beim Gesundheitsamt angesiedelt sein

Die Stelle soll nach Wunsch der AfD beim Gesundheitsamt angesiedelt sein und über Art und Anzahl der Fälle öffentlich berichten. "Die größte Belastung für die betroffenen Menschen, ist neben der physischen Pathologie, die enorme psychische Belastung, da es solche Nebenwirkungen nach offiziellem Narrativ eigentlich gar nicht geben dürfte", schreibt der AfD-Fraktionschef im Kreis, Joachim Senger, in seinem Antrag, und weiter: "Den jahrhundertelang akkumulierten wissenschaftlichen Fortschritt sollte man nicht durch politisch opportunes Wegducken und Schönreden gefährden." Der Staat sei in der Pflicht, diesen Menschen Gehör zu gewähren und aktiv Hilfe zu leisten.

Die Kreisverwaltung will über den Antrag am Montag, 18. Juli, abstimmen lassen, betont aber im Vorfeld, dass das Gesundheitsamt "seine Aufgaben im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags" wahrnehme und Meldungen über den Verdacht einer Impfnebenwirkung schon heute entgegennehme und die Meldewege einleite. "Impfgeschädigte erhalten Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen und auf Wunsch eine objektive Beratung bei der Gemeinsamen Dienststelle Soziales Entschädigungsrecht", für die medizinische Behandlung seien die Haus- und Fachärzte zuständig. Die Verwaltung halte daher die bestehenden Angebote und Mittel zur Beratung, Behandlung und Überwachung für ausreichend.