Das weiße Zusatzzeichen gibt die Fußgängerzone für Radfahrer frei. Foto: Simone Neß

Die AfD-Fraktion fordert, die Fußgängerzonen für Fahrradfahrer zu verbieten. Zu groß sei das Gefahrenpotential. Die Stadtverwaltung sieht dafür keine Grundlage.

„Radfahrer frei“ bedeutet das weiße Zusatzzeichen zu Beginn der Fußgängerzonen. Das kleine Schild gibt diese Bereiche der Doppelstadt für Radfahrer frei. Vor allem in den Sommermonaten nutzen viele Bürger diese Möglichkeit und erledigen ihren Einkauf kurzerhand mit dem Rad.

 

Doch wenn es nach der AfD gehen würde, dann soll mit dem Radverkehr in den Fußgängerzonen Schluss sein. In einem Antrag fordert die Gemeinderatsfraktion ein Verbot des Fahrradfahrens sowohl in der Riet- und Bickenstraße und der Oberen und Niederen Straße in Villingen als auch auf dem Muslenplatz und In der Muslen in Schwenningen.

In der Beschlussvorlage, über die am Dienstag, 4. Februar, im Technischen Ausschuss diskutiert werden soll, begründet die AfD diesen Vorschlag damit, dass der Fahrradverkehr in diesen Zonen eine „erhebliche Gefährdung für Fußgänger“ darstelle, insbesondere für Kinder und ältere Menschen. „Wiederholte Unfälle und häufige gefährliche Situationen seien Belege für die Dringlichkeit dieser Maßnahme“, heißt es weiter. Die Fraktion verweist dabei auf zahlreiche Hinweise von Bürgern, die sich offenbar über eine Gefährdung in diesen Zonen beklagt hätten.

Radfahrer müssen in den Fußgängerzonen einige Verkehrsregelen beachten: Sie müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und gegenüber Fußgängern Rücksicht nehmen.

Unfallstatistik zeigt geringes Gefahrenpotential

Die Stadtverwaltung hat sich mit dem Anliegen der AfD befasst und auch das Polizeipräsidium Konstanz in die Beratungen mit einbezogen.

Die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Konstanz zeigt: Zwischen 2019 und 2024 kam es in beiden Stadtbezirken laut Aktenlage lediglich zu einem Unfall. In Villingen sei es zu einem Sachschaden gekommen, in Schwenningen wurde ein siebenjähriges Kind auf dem Muslenplatz leicht verletzt. Die objektive Sicherheit, also die messbare Unfallhäufigkeit, zeige in den Fußgängerzonen der Doppelstadt ein sehr geringes Gefahrenpotential, so die Verwaltung und kommt zum Schluss: „Die Datenlage rechtfertigt kein Verbot des Radverkehrs.“

Radfahrer müssten Umwege in Kauf nehmen

Eine Sperrung der Fußgängerzonen für Radfahrer, die zentraler Bestandteil des Radwegenetzes sind, hätte darüber hinaus weitere Folgen: Radfahrer müssten erhebliche Umwege in Kauf nehmen.

In Villingen müssten die Radfahrer außerdem auf den gemeinsamen Geh- und Radweg in den Ringanlagen ausweichen, auf dem sich ebenfalls Fußgänger aufhalten. Die Konflikte würden damit nur verlagert werden. Und in Schwenningen müssten die Radfahrer auf die Straße ausweichen und würden sich durch den dortigen Verkehr unter Umständen selbst gefährden.

Darüber hinaus betont die Verwaltung: „Auch für den Radtourismus ist der direkte Zugang zur Fußgängerzone essenziell und ein Radfahrverbot wirkt abweisend auf diese Touristengruppe.“

Die angeführte Begründung für die Abschaffung des Radfahrens innerhalb der Fußgängerzonen sei laut Verwaltung damit eine rein politische Entscheidung. Sie empfiehlt den AfD-Antrag aus den genannten Gründen abzulehnen.

Trotzdem betont die Stadtverwaltung, dass die subjektiven Unsicherheitsgefühle einiger Bürger und Gewerbetreibender nicht ignoriert werden sollten. Sie setzt deshalb auf verschiedene Maßnahmen, um das Sicherheitsgefühl in den Innenstädten zu verbessern. So könnte beispielsweise die Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes erhöht werden und an den Eingangsbereichen der beiden Fußgängerzonen auf die geltenden Verhaltensregeln verstärkt hingewiesen werden.