Arbeitsunfähig und in der Pflicht, das Attest am ersten Tag dem Chef vorzulegen? Das kann im Schwarzwald-Baar-Kreis zum Problem werden. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Wer im Schwarzwald-Baar-Kreis als Arbeitnehmer seine Krankmeldung bereits am ersten Tag der Krankheit seinem Chef vorlegen muss, hat bisweilen ein Problem: Wegen des Ärztemangels können viele Praxen die Patienten nicht gleich mit Attesten bedienen.

Anna und Maik haben ein Problem. Sie bekommen Fieber, doch die Krankmeldung können sie erst einen Tag später einreichen. Für den Chef ist der Fall klar: Der erste Tag zuhause im Bett wird nicht bezahlt.

 

17,8 Tage pro Jahr ist der Beschäftigte laut Statistik für 2021 im Schwarzwald-Baar-Kreis krank, das geht aus einer Erhebung der AOK in der Region hervor.

Arbeitnehmer und -geber fragen gleichermaßen

Der durchschnittliche Krankenstand in den Unternehmen im Schwarzwald-Baar-Kreis betrug demnach im Jahr 2021 4,9 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr (4,8 Prozent) leicht gestiegen – und eine nicht unerhebliche Anzahl von ihnen muss schon am ersten Tag der Erkrankung ein Attest beim Arbeitgeber vorlegen.

Unsere beiden fiktiven Patienten – die allerdings Pate stehen für einen sich tatsächlich so zugetragenen Fall im Schwarzwald-Baar-Kreis – stehen mit ihrem Problem also nicht alleine da. Nicht nur Arbeitnehmer fragen in den sozialen Netzwerken nach, ob ein solches Vorgehen rechtens sei. Selbst der ein oder andere Arbeitgeber möchte es in dieser Frage genau wissen, um sich nicht auf rechtlich dünnem Eis zu bewegen.

Personalchefin erstaunt

Die Recherche fängt in einem anderen mittelständischen Betrieb in der Region an. Die Personalchefin zeigt sich verwundert. So etwas habe sie noch nie gehört, denn es gebe durchaus die Möglichkeit, Krankmeldungen innerhalb von geregelten Fristen nachzureichen. „Und überhaupt“, ergänzt sie, sei es bei dem chronischen Ärztemangel und den damit teils hoffnungslos überlasteten Praxen eher nicht mehr die Regel, am gleichen Tag der Erkrankung auch einen Termin zu bekommen.

Nachdatieren möglich

Warum die Personalerin so erstaunt ist und welche Fristen es für Krankmeldungen gibt, das erläutert Stefan Villing, Jurist in der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Generell, so Villing, habe der Arbeitgeber ein Recht darauf, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch gleich am ersten Tag einzufordern und, falls diese nicht eingereicht werde, auch den Lohn abzuziehen. Doch die Lohnfortzahlungspflicht greife, sobald der Nachweis vorliege: Bekommen Anna und Maik keinen Arzttermin am gleichen Tag, bringen aber per Post oder auch digital ihre Krankmeldung für alle Fehltage zum Betrieb, „dann wird der Lohn sofort wieder fällig“, auch für den ersten Fehltag. Und damit falle auch eine andere mögliche Sanktion durch das rechtliche Raster: die Ansage, den einen Fehltag mit den entstandenen Überstunden zu verrechnen.

Zu deuteln gibt es nach Aussagen von Jurist Stefan Villing auch nichts in einer anderen Frage: „Natürlich lassen sich solche Krankmeldungen zurückdatieren“, vorausgesetzt Fristen werden eingehalten. Bis zu drei Tage sei eine Nachdatierung möglich, so der IHK-Rechtsexperte. Problematisch werde es jedoch, schränkt er ein, wenn Nachweise regelmäßig zu spät eintrudeln oder Zweifel an der Erkrankung des Beschäftigten entstehen.

Klinik keine Adresse

Bleibt für Anna und Maik noch eine andere Frage: Wie steht es mit den Forderungen des Chefs aus, sich die Krankmeldung dann notfalls im Krankenhaus zu besorgen, damit die Meldung am gleichen Tag im Zimmer der Geschäftsführung landet? Sandra Adams, Pressechefin im Schwarzwald-Baar-Klinikum, weiß nicht so recht, was sie mit der Frage des Schwarzwälder Boten anfangen soll. Was Adams direkt ausschließen kann: „Im Klinikum werden grundsätzlich keine Krankmeldungen ausgestellt.“Ausgenommen von dieser Regelung seien nur Unfälle beziehungsweise BG-Fälle,also Fälle, die über die Berufsgenossenschaft laufen.

So oft sind Beschäftigte krankgeschrieben

Die Fehltage
fallen, bundesweit betrachtet, äußerst unterschiedlich aus, auch mit Blick auf das Jahr. Wer körperlich hart arbeitet, kam auf 32,5 Fehltage im Jahr 2018 , Angestellte auf 19,5 Tage. 2021 lagen die Fehltage durchschnittlich bei nur 11,2 Fehltagen. Im Jahr 2022 waren es im Schnitt 15 Tage.

Auszubildende
sollten ihre Fehlzeiten im Blick haben: Übersteigen diese mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit (Betrieb und Schule) ist eine Zulassung gefährdet. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das pro Jahr 22 Fehltage.

Die Branche Verarbeitendes Gewerbe hatte mit 5,4 Prozent den höchsten Krankenstand bei den AOK-Mitgliedern im Jahr 2021. Der niedrigste Wert war im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft mit 2,8 Prozent festzustellen. Muskel-/Skeletterkrankungen waren für die meisten krankheitsbedingten Arbeitsausfälle verantwortlich. Deren Anteil an allen Fehltagen im Landkreis betrug 20,1 Prozent. Knapp nach den psychischen Erkrankungen (12,3 Prozent) folgen bereits mit 11,4 Prozent die Atemwegserkrankungen und Verletzungen mit neun Prozent.