"Ein Landkreis voller Fachärzte", "Kinderarzt verzweifelt gesucht" – nach Schlagzeilen wie diesen fordern viele Leser die Politik zum Handeln auf. Doch was sagt Landrat Sven Hinterseh dazu und was kann er tun?
Schwarzwald-Baar-Kreis - Weil ein langjähriger, längst im Rentenalter angekommener Kinderarzt in Villingen seine Praxis zum Jahresende schließen möchte, sucht eine verzweifelte Mutter seit Monaten vergeblich nach einem Kinderarzt für ihren Nachwuchs. Rentner werden selbst bei akuten Beschwerden auf einen Arzttermin viele Wochen später vertröstet. Zugezogene klappern in stundenlangen Telefonschlangen eine Arztpraxis nach der anderen auf der Suche nach dem künftigen Hausarzt ab. Die Schilderungen der Leser zum Thema Ärztemangel im Schwarzwald-Baar-Kreis sind vielfältig.
Und auch Landrat Sven Hinterseh kann ein Lied davon singen:
"Ja, auch unser Gesundheitsamt erhält immer wieder Anrufe oder E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Vertretern der Selbsthilfegruppen, die uns auf das Thema Ärztemangel ansprechen. Meist wird von Patienten nach Fachärzten gesucht", schildert der Landrat auf Anfrage unserer Zeitung. Doch auch der Handlungsspielraum des ersten Mannes im Landkreis scheint begrenzt: "Für die Vergabe der Arztsitze im Landkreis und in der Region ist allerdings die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zuständig", verweist Hinterseh an die nächste Stelle.
Schon jetzt mutet es an wie das berühmte Schwarzer-Peter-Spiel, denn während die Bürger Städte und Landkreis in der Pflicht sehen, macht Landrat deutlich: "Von 2016 bis 2018 lief in Kooperation mit den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen hierzu das Modellprojekt zur ambulanten Versorgung in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Aktuell wird das Thema im Rahmen des Netzwerkmanagements im Gesundheitsnetzwerk Schwarzwald-Baar behandelt" – aber der Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises betont gleichsam: "Der Schlüssel liegt aber bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, sie ist für die ärztliche Versorgung im ambulanten, also im niedergelassenen Bereich zuständig. Hier können wir als Landratsamt und als Schwarzwald-Baar-Klinikum im Grundsatz nichts machen."
Eigentlich alle Bereiche überversorgt
Da liegt er nun also bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Schwarze Peter. Damit von unserer Redaktion konfrontiert, nickt Pressesprecherin Swantje Middeldorff: "Das Landratsamt hat Recht: Wir sind zuständig", doch auch sie hat ein "Aber" in petto und das heißt: Bedarfsplanungsrichtlinie. Das Ungetüm stammt aus den Neunzigern, "als wir noch viele Ärzte hatten", erzählt Middeldorff und weiß auch die Motivation, die letztlich dazu führte, die Anzahl der Arztsitze pro Region zu beschränken: "Man wollte damals Geld sparen". Bundesweit regele diese Richtlinie, wieviele Ärzte sich pro Einwohner niederlassen dürfen. Sobald die Quote mit 110 Prozent überschritten ist, wird quasi der Geldhahn zugedreht und ist keine weitere Praxiseröffnung mehr möglich. Nur Hausärzte könnten sich überall ansiedeln und seien wahrlich gesucht – würden aber, leider, eher selten gefunden.
Über jedes Ansinnen in Richtung Praxiseröffnung entscheide ein Zulassungsausschuss – und das müsse er auf Basis der geltenden Richtlinie tun.
Doch warum genügt plötzlich nicht mehr, was jahrelang genügt haben dürfte? "Das ist verflixt", räumt Middeldorff ein. Im Grunde seien alle Bereiche überversorgt, trotzdem werden auch bei der KVBW ständig Klagen hinsichtlich eines gespürten Ärztemangels laut – "wir sagen immer, wo zwei Ärzte aufhören, brauchen wir eigentlich drei neue". Die Zeiten, als die Mediziner in ihren Praxen saßen und dort regelmäßig 60-Stunden-Wochen am Stück abspulten, seien offenbar vorbei, aber auch die immer mehr überbordende Bürokratie sorge dafür, dass am Ende eines Arbeitstages weniger Arzt für die Patienten übrig bleibe.
Arg froh ist man bei der KVBW im Übrigen, wenn die Nachfolgersuche für einen ausscheidenden Mediziner mit großer Praxis und immensem Patientenstamm gelingt – in diesen Fällen dürfe der Arztsitz nämlich, manchmal sogar trotz Überversorgung, häufig nahtlos fortgeführt werden. Finde der aktuelle Inhaber aber keinen Nachfolger und muss die Praxis schließen, "fällt das zurück in den Topf" – und bei einer Neueröffnung wird die Richtlinie viel schärfer ausgelegt.
Reichlich Potenzial aber ist im Schwarzwald-Baar-Kreis offenbar nicht vorhanden. Der Status des Landkreises ist zwar nicht auf "gesperrt" gesetzt, sondern noch "offen" – allerdings gibt es beispielsweise in Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen keinen einzigen freien Hausarztsitz mehr, unter "Villingen-Schwenningen" hingegen stehen wenigstens vier Angebote in der KVBW-Börse zur Verfügung: "Etablierte und sehr wertgeschätzte Allgemeinarztpraxis ab 01.01.2022 abzugeben", "Wir suchen Nachfolger für unsere Arztpraxis in 78609 Tuningen" und "Ich möchte aus Altersgründen meine Praxis abgeben und für meine Patienten die Versorgung sichern. Bin seit 32 Jahren niedergelassen. Die Praxis ist gut für zwei Kollegen in Kooperation geeignet" ist dort beispielsweise zu lesen. Da wären also – neben der Bundesregierung mit ihrer Bedarfsplanungsrichtlinie – die nächsten Anwärter im Schwarze-Peter-Spiel gefunden: Ärzte, die nicht in die Region Schwarzwald-Baar kommen wollen.