Konträre Meinungen beherrschen die Diskussion um den geplanten Neubau eines dreistöckigen Mehrfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen in zweiter Reihe in der Goethestraße.
Für die Mehrheit der Gemeinderäte fügt sich das Bauvorhaben des Investors, eines ortsansässigen Massivbauunternehmens ebenso wenig in die Umgebungsbebauung ein wie nach Ansicht der Anwohner.
Letztere beanstandeten die Größe und Höhe, den Schattenwurf, die Anordnung von je zwei Stellplätzen hintereinander und die fehlende Wendefläche auf dem Grundstück. Sie befürchteten das verstärkte Parken am Straßenrand in einer Tempo-30-Straße mit Busverkehr.
Die Gemeinde folgte jedoch mit ihrem Beschlussvorschlag dem Standpunkt der Baurechtsbehörde Rottweil. Diese urteilte, das Vorhaben füge sich in die Umgebungsbebauung ein und empfahl, das Einvernehmen zu erteilen.
Privatsphäre dahin?
„Das Baugesuch hat uns total geschockt“, hatte sich bei den Bürgerfragen ein benachbartes Ehepaar geäußert, das seit 48 Jahren in der Straße wohnt und eine Erklärung forderte, ob sich ein Gebäude dieser Größenordnung wirklich einfüge. Der sonnige Sitzplatz im jüngst umgestalteten Garten sei ebenso dahin wie die Privatsphäre. Man sehe eine Minderung der Lebensqualität sowie des Haus- und Grundstückswertes, so ihr Vorwurf.
In der ersten Beratung war der Firmengründer anwesend. Er rechtfertigte sich, frühere Versuche, Käufer für Ein- oder Zweifamilienhäuser zu finden, seien angesichts der Preisentwicklung in der Baubranche gescheitert. „Es tut uns auch weh, doch die Bundesregierung fordert mehr Wohnraum durch Bauverdichtung im Innenbereich.“
Gegenüber dem ersten Baugesuch vor vier Wochen, das sechs Wohneinheiten und zwölf Stellplätze enthielt, sollte nun über die eingereichte Planänderung Beschluss gefasst werden. Diese stellte Hauptamtsleiter Max Müller vor.
Die Anzahl der Wohneinheiten wurde auf fünf Stück reduziert, die Anzahl der Stellplätze von zwölf auf zehn Stück, also zwei pro Wohnung, wodurch die Ein- und Ausfahrt verbessert werde. Der Baukörper werde um 60 Zentimeter tiefer gelegt. Die Firsthöhe entspreche dem Nachbarhaus im parallel verlaufenden Fliederweg.
Keine Änderung an der Größe
„Aus zwei kleineren Wohnungen wird eine große, aber an Grundriss, Höhe und Kubatur ändert sich nichts“, monierte Norbert Burkhardt (CDU). Er befürchtete einen Präzedenzfall und forderte aus Rottweil eine schriftliche Stellungnahme und die Vorlage vergleichbarer Fälle.
Angelika Stierle (FWV) fand es bedauerlich, dass die Baubehörde die Entscheidung über das Einfügen nicht der Gemeinde zugestehe und der Verwaltung bereits signalisiert hatte, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Für Thomas Herrmann gehören solche Mehrfamilienhäuser auf die dafür vorgesehenen Plätze in den neuen Wohngebiete.
Bürgermeister enthält sich
Hammer führte aus, das Ausreizen rechtlicher Möglichkeiten sei im ländlichen Raum ungewohnt, aber möglich. „Nicht das Empfinden zählt, sondern die Rechtslage und die Einschätzung der Fachbehörde.“ Er habe Verständnis für die Ablehnung der Anwohner, doch als rechtstreue Verwaltung könne er dem Gremium keinen rechtswidrigen Beschluss empfehlen. Durch seine Enthaltung stelle er sich weder gegen die Anwohner noch gegen die Gemeinderäte.
Im zweiten Anlauf verweigerte der Gemeinderat mit neun Gegenstimmen und zwei Enthaltungen erneut das Einvernehmen. Laut Hammer bleibt den Anwohnern im Falle einer Baugenehmigung aus Rottweil der Rechtsweg. Ein Abwägungsprotokoll werde das Landratsamt erstellen.