Warum das rostige Stück Eisen die Behörden im Kreis herumführt und wer letztlich Verantwortung übernimmt.
Es gibt Orte, an denen man nicht sein möchte. Zum Beispiel zwischen einer Landstraße, einer Bahnstrecke und einem Geländer, das so rostig ist, dass die Konsistenz von Vanillekipferln ein Fels dagegen wäre. Es drängt sich die Frage auf: Wem gehört das rostige Stück Eisen?
Es handelt sich um das Geländer, das die Bahnstrecke von der Hagelrainstraße Richtung Bräunlingen trennt. Beatrix Grüninger, im Namen der Stadt, sagt jedenfalls: „Da es sich bei der Hagelrainstraße um eine Landesstraße handelt, liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Freiburg.“
Matthias Henrich, Sprecher des Regierungspräsidiums, sieht das anders. „Das Regierungspräsidium ist für Bundes- und Landesstraßen zuständig, nicht für Bahnverkehr. Auf den ersten Blick sieht das nicht so aus, als wären wir da involviert!“ Vielleicht sei es ja die Bahn.
Die Bahn, in Person von Sprecherin Ursula Eickhoff, kündigt telefonisch an, „zunächst Nachforschungen anzustellen“. Währenddessen steht das Geländer völlig ungerührt in der Landschaft. Es rostet weiter, bröckelt tapfer vor sich hin und scheint die gesamte Verwaltungshierarchie in eine Art existenzielle Krise zu stürzen.
Wer hätte gedacht, dass ein Stück Metall so viele Ebenen überfordern kann? Vielleicht findet sich am Ende doch noch ein Verantwortlicher. Bis dahin bleibt das Geländer das vermutlich am besten betreute Nicht-Zuständigkeitsobjekt Deutschlands.
Dann, einige Zeit später, der erlösende Anruf. Ursula Eickhoff ist dran, die Bahnsprecherin. Etwas kleinlaut erklärt sie, dass das Geländer Zuständigkeit der Anlagenverantwortlichen der Bahn sei. Diese hätten nun Kenntnis und man werde sich der Sache annehmen. Zum Namen des Zuständigen könne sie derzeit keine Angaben machen. Und auch terminlich könne sie keine Auskünfte geben. Zeitkritischen Handlungsbedarf sehe die Bahn jedoch nicht. „Aus Sicht der Verantwortlichen liegt keine unmittelbare Gefährdung vor“, so Ursula Eickhoff.