Aufkleber sind nicht nur optisch fraglich, sie können auch ein Problem für die Sicherheit werden: Etwa, wenn sie die auf Verkehrszeichen behindern. So geschehen in Calw.
Wer durch die Calwer Innenstadt läuft oder fährt, der sieht sie an vielen Ecken: Aufkleber mit Aufschriften, Symbolen, oder einer Mischung aus beidem.
Angebracht sind die kleinen Kleber schnell, von der Folie abgezogen und an den Ort der Wahl gedrückt. Allerdings sind sie grundsätzlich verboten und wirken sich je nach Ort, wo sie angebracht sind, und Größe sogar auf die Sicherheit im Straßenverkehr aus.
Sticker von Fußballclubs
Tim Strobel, Leiter der Stabstelle Strategie und Projekte im Calwer Rathaus, gibt an, dass es sich in der Hesse-Stadt überwiegend um Sticker von Fußballclubs auf Bundesliga-Niveau handle.
In Städten mit großen Stadien entstünden gar Kosten durch die Aufkleber im mittleren fünfstelligen Bereich, so Strobel. Davon sei Calw allerdings noch entfernt, das Phänomen trete nur vereinzelt auf.
Kleber machen Schilder kaputt
Nach dem Gewinn des DFB-Pokalfinales Ende Mai hätte es jedoch auch in Calw eine spürbare Häufung an VfB-Stuttgart-Stickern gegeben, so Strobel. „Anhänger von Fan-Gruppen verteilten damals großflächig Aufkleber, sodass auch einige Schilder nicht mehr zu retten waren.“
Das Problem bestehe darin, dass die Aufkleber die reflektierende Schicht der Verkehrszeichen angreife und diese zerstöre. In solchen Fällen müssen die betroffenen Schilder komplett ersetzt werden. Zwar gebe es sogenannte Anti-Sticker-Beschichtungen, diese wirkten sich jedoch auf den Anschaffungspreis der Schilder aus.
Stadt entfernt sie regelmäßig
Vorhandene Aufkleber werden von der Stadt regelmäßig entfernt. „Unser Bauhof kontrolliert Verkehrszeichen und andere kommunale Einrichtungen turnusgemäß. Die Aufkleber werden umgehend entfernt, sobald sie entdeckt werden“, erklärt Tim Strobel.
Sie würden entweder vorsichtig abgezogen, oder es komme ein vorgewärmter Schaber zum Einsatz. Klebereste werden danach mit einem Spezialreiniger entfernt, erklärt der Leiter der Stabstelle.
Täter machen sich strafbar
Wer klebt, macht sich strafbar. „Wird eine Verursacherin oder ein Verursacher ermittelt, kommen die Tatbestände der Sachbeschädigung (Paragraf 303 Strafgesetzbuch) und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Paragraf 315b Strafgesetzbuch), sobald ein Verkehrszeichen zu mehr als 20 Prozent verdeckt und damit ungültig ist, in Betracht.“
Und weiter: „Je nach Schwere können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Zudem haften Verursacher zivilrechtlich für die Kosten der Reinigung oder – bei irreparablen Schäden – des Schilderaustauschs.“
Tatsächlich jemanden zu belangen, ist allerdings schwierig. Erfolgsaussichten bestehen laut Strobel vor allem, „wenn die Personen auf frischer Tat ertappt werden“. Deshalb sei es hilfreich, wenn sich „Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu Wort melden“.