Eklige Hinterlassenschaft: Manche Hundebesitzer fürchten Strafen nicht Foto: StN

Wenn Hundebesitzer den Dreck ihrer Vierbeiner einfach liegen lassen, sind Bußgelder gerechtfertigt – allein schon wegen der Gesundheitsgefahren, die von Hundekot ausgehen. Ob und wann Wiederholungstätern ein höheres Bußgeld droht, ist jedoch zumeist vom Zufall abhängig.

Wenn Hundebesitzer den Dreck ihrer Vierbeiner einfach liegen lassen, sind Bußgelder gerechtfertigt – allein schon wegen der Gesundheitsgefahren, die von Hundekot ausgehen. Ob und wann Wiederholungstätern ein höheres Bußgeld droht, ist jedoch zumeist vom Zufall abhängig.

Stuttgart - Hundebesitzer sind in der Regel ortsfeste Gassigeher. Für den Spaziergang am Morgen oder Abend laufen sie zumeist dieselbe Runde. Da auch der städtische Vollzugsdienst oft im selben Viertel eingesetzt ist, kennt man sich. „Beim ersten Mal belassen wir es bei einer mündlichen Verwarnung, wenn die Hundebesitzer sich nicht um die Hinterlassenschaft ihres Hundes kümmern“, sagt Hans-Jörg Longin, der Leiter des Städtischen Vollzugsdiensts.

Weigert sich der Zweibeiner dennoch, den Haufen zu entsorgen, „nehmen wir die Personalien auf und leiten ein Bußgeldverfahren ein“. Dann drohe dem Hundebesitzer ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 75 Euro. Verstößt der Hundebesitzer öfter oder gar prinzipiell gegen die Stuttgarter Polizeiverordnung, kann Longins Behörde darum bitten, ein erhöhtes Bußgeld festzusetzen – „im schlimmsten Fall bis zu 10 000 Euro“.

Vorausgesetzt, der Mitarbeiter erkennt den Wiederholungstäter. „Wir dürfen keine Liste der Täter führen, das würde gegen das Datenschutzgesetz verstoßen“, erklärt Longin. Eine solche Täterliste gebe es ja auch nicht bei Falschparkern oder anderen Ordnungswidrigkeiten. Da die Fälle nicht namentlich, sondern unter dem Buchungszeichen des Vorgangs abgelegt werden, „müsste ein Mitarbeiter schon ein ungeheures Gedächtnis haben, um darauf zurückgreifen zu können.“ Eine Statistik über Wiederholungstäter wird, ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen, nicht geführt, die Androhung eines erhöhten Bußgelds bleibt unter diesen Umstand so wenig abschreckend wie ein zahnloser Kampfhund.

Dabei gibt es gute Gründe für drastische Sanktionen, unter anderen die gesundheitlichen Aspekte: Neospora caninum ist ein einzelliger Parasit. Hunde sind die bisher einzig bekannten Endwirte. Infizierte Hunde können mit dem Kot die Parasiten-Eier abgeben und so andere Tierarten anstecken, insbesondere Rinder, Büffel, Schafe, Pferde oder Ziegen. Dort befällt der Parasit verschiedene Organe und führt unter Umständen zu Früh- und Fehlgeburten. Die Fallzahlen sind unter Experten umstritten. Als gesichert gilt, dass Heu, verunreinigt mit Hundekot, von den Rindern als Winterfutter verweigert wird. Wegen der drohenden wirtschaftlichen Schäden sind Landwirte also nicht erpicht darauf, Hundekot auf ihren Weiden zu finden.

Hunde können auch vom Fuchsbandwurm befallen und deshalb gefährlich für Menschen sein. Wer trockenen Tierkot – und damit Bandwurmeier – einatmet, kann an den Folgen des Fuchsbandwurmbefalls erkranken, im schlimmsten Fall auch tödlich.