In Triberg gehen vermehrt Beschwerden wegen Hundehaufen ein. Auch lautes Anschlagen und Bellen während der Mittags- oder Nachtruhe sorgt für Unmut. Die Stadt warnt, Verstöße gegen die Verordnung mit drastischen Bußgeldern zu ahnden.
Manche Hundehalter in Triberg ziehen verstärkt Ärger der Bürger auf sich.
„Es erreichen uns in letzter Zeit vermehrt Klagen beziehungsweise Vorkommnisse, die das Problem freilaufender Hunde und Verunreinigung durch Hundekot betreffen“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Das Ordnungsamt verweise deshalb auf die Polizeiverordnung der Stadt Triberg, in der das Halten von Vierbeinern geregelt ist.
So müssten Besitzer ihre Tiere so führen, dass andere in ihrem Wohn-, Ruhe- und Erholungsbedürfnis nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt, belästigt oder gefährdet werden. Insbesondere sei dafür zu sorgen, dass zwischen 12.30 und 14 Uhr sowie 22 und 7 Uhr Hunde nicht durch fortgesetztes Anschlagen, Bellen und dergleichen die Mittags- oder Nachtruhe unzumutbar stören.
Hundeleinenpflicht im Innenbereich der Stadt
Hundehalter müssten jederzeit in der Lage sein, so auf ihre Tiere einzuwirken, dass diese Passanten weder gefährden noch belästigen. Hundeleinenpflicht besteht im Innenbereich der Stadt Triberg auf öffentlichen Straßen und Gehwegen einschließlich der darin liegenden Grün- und Erholungsanlagen.
Auch ansonsten, zum Beispiel in Waldgebieten, dürften Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf ihn einwirken kann, nicht frei herumlaufen. „Dies bedeutet, dass sich die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden müssen, innerhalb dessen sie auf Ruf oder Pfiff sofort folgen würden“, erläutert die Stadt die Regelung.
Hundehalter müssen Tierkot beseitigen
Der Halter oder Führer eines Tieres habe dafür zu sorgen, dass sein Hund die Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, in fremden Vorgärten, im Bereich privater Anwesen, in einer Grün- und Erholungsanlage oder in einem Sandkasten verrichtet. Sei dies doch der Fall, sei der Hundehalter verpflichtet, den Tierkot unverzüglich zu beseitigen. „Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Ordnungsamt der Stadt Triberg mit drastischen Bußgeldern geahndet wird“, nennt die Stadt mögliche Konsequenzen.
Außerdem ist eine Hundehaltung bei der Stadt Triberg im Schwarzwald umgehend anzumelden. Leider würden die wenigen Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten, auch die große Mehrheit der Hundehalter, die ihre Vierbeiner vorbildlich halten, in Verruf bringen. „Wir appellieren nochmals an den Verstand und die Einsicht einiger Hundehalter, künftig ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zu halten und durch mehr Rücksichtnahme ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen“, erklärt die Verwaltung.
Beim Wasserfall sind Beutel an Kassierstellen erhältlich
Die Stadt habe zwölf Hundetoiletten aufgestellt, an dene Tierhalter kostenlos Beutel entnehmen und die „Häufchen“ beseitigen können. Standorte sind am Boulevard/Hauptstraße, im Burggarten, in der Bahnhofsstraße, am Beginn des Panoramawegs, am Öschweg, in der Hermann-Schwer-Straße in Richtung Öschweg, beim Feuerwehrgerätehaus, am Weg zwischen Bergsee und Vogelpark, im Retschenweg, im Nußhurtweg beim Geutschen-Parkplatz, am Wanderparkplatz Staude, auf der Dieterlebauernhöhe und in der Dorfmitte Gremmelsbach. Auch beim Wasserfall sind Beutel an den Kassierstellen erhältlich.
Zudem weist die Stadt darauf hin, dass auch Katzenhalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.