Die Grundsteuerbescheide bringen für den ein oder anderen Eigentümer schlechte Nachrichten. (Symbolfoto) Foto: Büttner

Seit einigen Tagen haben die Grundstücks- und Immobilienbesitzer in Lahr ihren neuen Grundsteuerbescheid vorliegen. Einzelne müssen das Zehnfache des Bisherigen berappen. Auf dem Rathaus laufen deshalb die Telefone heiß. Es gibt sogar Einsprüche von Menschen, die weniger zahlen müssen.

Nachdem die Stadt Lahr die neuen Grundsteuerbescheide am am 10. Januar verschickt hatte, erreichten sogar die LZ- Redaktion empörte Anrufe. Die neu festgelegten Steuern haben bei etlichen Hauseigentümern teils starke Reaktionen ausgelöst, die natürlich in erster Linie die Stadtverwaltung abbekommen hat.

 

Wie viele Bürger beschweren sich auf dem Rathaus?

„Uns erreichen täglich zwischen 60 und 80 Anrufe. E-Mails haben wir bislang 125 erhalten, die Zahl der Widerspruchseingänge liegt bei rund 100“, teilt Nicolas Scherger mit, der Pressesprecher der Stadt, der den Fragenkatalog unserer Redaktion ausführlich beantwortet hat.

Was sind typische Anliegen in Sachen Grundsteuer, die Bürger jetzt vorbringen?

Es werde gefragt, wie es zur Erhöhung kommt, wie der Bodenrichtwert ermittelt wurde oder ob unterschiedliche Bodenrichtwerte angesetzt werden müssten, da die Grundstücke nicht bebaut seien oder bebaut werden könnten, so Scherger. In erster Linie gehe es aber um Mitteilungen von geänderten Adressdaten oder Bankverbindungen.

In vielen Fällen erhalte die Verwaltung auch Hinweise auf bereits verstorbene Eigentümer oder Grundstücksverkäufe. „In diesen Fällen liegt uns noch keine neue Zurechnungsfortschreibung des Finanzamts vor“, so Scherger.

Bei den Widersprüchen erhalte die Stadt häufig den Hinweis, dass der Einspruch beim Finanzamt noch nicht bearbeitet sei und man von dort keine Rückmeldung erhalten habe. Scherger weist in dem Zusammenhang indes darauf hin, dass das Finanzamt keine Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen liefere.

Welchen Vorwurf bekommt die Stadt häufig zu hören?

„Uns begegnet oft die Haltung, dass man sich Informationen nicht selbst beschaffen möchte, sondern erwartet, sie individuell zugeleitet zu bekommen“, bedauert Scherger. Mit einfachen Internetrecherchen sei es möglich, sich beim Finanzministerium, der Oberfinanzdirektion oder der Stadt umfassend zu informieren – auch die Medien hätten über das Thema sehr ausführlich berichtet.

„Dennoch bekommen wir immer wieder den Vorwurf der mangelnden Information und Intransparenz zu hören.“ Es seien sogar Einsprüche von Menschen eingegangen, die künftig eine geringere Grundsteuer zahlen müssen. „Wir vermuten hier eine Verunsicherung, verursacht durch die in Teilen der Bevölkerung offenbar verbreitete Meinung, dass bei der Grundsteuer grundsätzlich etwas nicht stimme“, so Schergers Erklärung.

Welches Missverständnis hat die Verwaltung bei etlichen Anrufern festgestellt?

Die von Behörden propagierte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer werde von manchen falsch verstanden – nämlich so, dass es nicht zu einer höheren individuellen Steuerlast kommen dürfe, teilt Scherger mit.

Tatsächlich bedeutet es aber, dass die Gesamteinnahmen der Kommunen durch die neue Grundsteuer genauso hoch wie vor der Reform sind. Nichtsdestotrotz müssen einzelne Bürger mehr, andere weniger bezahlen. Besitzer von Eigentumswohnungen kommen etwa besser weg. Dagegen wird es für die Eigentümer älterer Eigenheime mit großen Grundstücken teils deutlich teurer.

Was sind die krassesten Fälle?

Besonders bei unbebauten Grundstücken steige die Steuer teils sehr stark an, was aber zum Beispiel bei Grundstücksgrößen von 1000 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von mehr als 500 Euro pro Quadratmeter auch nicht verwunderlich sei, so Scherger. Zwei Lahrer müssten das Zehnfache, einer sogar das 16-Fache der bisherigen Summe bezahlen. Scherger: „Der Frust ist in solchen Fällen sehr groß und man versucht, sich dagegen zu wehren“.

Es dürfe aber nicht übersehen werden, woher diese Steigerungen kommen, fordert er: Die Grundsteuer sei reformiert worden, da die Steuerlast zuvor ungerecht verteilt gewesen sei. Für manche Grundstücke seien bisher Grundsteuern von nur 40 Euro und weniger im Jahr fällig geworden. Solche Fälle würden nun mit der durchschnittlichen Besteuerung belegt.

„Betroffene mögen dies als ’krass’ beurteilen – man kann es aber auch andersherum betrachten: Hier haben Grundstückseigentümer zuvor von einer Grundsteuer, die das Bundesverfassungsgericht als ungerecht und verfassungswidrig einkassiert hat, weit überproportional profitiert“, gibt Scherger zu bedenken.

Hat sich auch Mal jemand bedankt, dass er weniger zahlen muss?

„Ja, es gibt auch Dank“, konstatiert Scherger. Der ganz überwiegende Teil der Menschen, die bei der Stadt anrufen, sei ohnehin selbst im Ärger höflich und freundlich. „Nur wenige lassen einen angemessenen Umgangston vermissen oder sich beispielsweise zu fremdenfeindlichen Aussagen hinreißen.“

Die Stadt hatte in der zuständigen Abteilung Personal aufgestockt, um der erwarteten Anfrageflut Herr zu werden. Wie sieht hier die Bilanz aus?

Angesichts der zahlreichen Anfragen habe es sich als richtig erwiesen, Mitarbeiter hinzuziehen, heißt es aus dem Rathaus. Die Kontakte würden hauptsächlich telefonisch ablaufen, „was mit zwei Sachbearbeitungen in der Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern bislang gut abgearbeitet werden kann“. Eine weitere Person kümmere sich um die Formales wie Adressänderungen oder Zustellvollmachten, der Abteilungsleiter selbst um die Widersprüche.

Das Personal, das zusätzlich auf Abruf bereitsteht, sei bisher aber ebenso wenig benötigt worden wie die angedachte Zugangssteuerung am Eingang der Stadtkämmerei, die Staus auf den Behördenfluren verhindern sollte. Denn die meisten Beschwerderufer kommen nicht vorbei, sondern rufen an.

Welche Fehler machen manche Beschwerdeführer?

„Wir stellen leider fest, dass unsere Informationen teilweise ungelesen oder unbeachtet verpuffen“, so Scherger. So würden auch Widersprüche per E-Mail eingehen, obwohl die Stadt vorab davon abgeraten hatte – das sei ein Formfehler und der Widerspruch müsse allein schon deshalb zurückgewiesen werden.

Manche würden sich nicht nur gegen den Grundlagenbescheid wehren, sondern auch gegen den Folgebescheid (den eigentlichen Grundsteuerbescheid), was aber nicht nötig sei.

Was sind typische Bürgeranfragen – und die jeweiligen Antworten der Stadt?

Die Ansprechpartner bei der Stadt versuchen Anrufern, direkt zu helfen, soweit es möglich ist. Mitunter nennen sie aber auch andere Stellen, an die Bürger sich mit ihrem Problem in Sachen Grundsteuer wenden können. Hier einige Beispiele für Bürgeranfragen und die jeweilige (Weiter-) Empfehlung der Stadt: „Der Bodenrichtwert kann bei meinem Grundstück nicht stimmen“ – Gutachterausschuss. „Der Abschlag von 30 Prozent auf die Steuermesszahl wurde nicht gewährt“ – Finanzamt. „Ich bin nicht mehr Eigentümer“ – Finanzamt. „Mein Ehepartner/meine Eltern ist/sind verstorben“ – Finanzamt.