Die Stadtverwaltung hat dem Ortschaftsrat einen Vorschlag unterbreitet, wie es mit der Hundehaltung im Gewann „Maienwiesle“ weitergehen kann. Das Stimmungsbild hierzu fällt eindeutig aus.
Die Hundehaltung im Gewann „Maienwiesle“ lässt den Ortschaftsrat nicht in Ruhe. Im Februar 2024 hat das Gremium beschlossen, dass die bislang geduldete Haltung von Mikel Tharann beseitigt werden muss. Nun trug die Stadtverwaltung Balingen einen neuen Vorschlag an Ortsvorsteher Wolfgang Schneider heran.
„Das Bauamt kam mit dem Vorschlag zu mir, Herrn Tharann als Bedingung für die Fortführung der Haltung zu verpflichten, ein Bauwerk zu errichten, in dem er die Hunde nachts halten muss, so dass es zu einer Minderung der Lärmbelästigung kommt“, gab Schneider den Vorschlag an das Gremium weiter.
„Es ist aber klar, dass die Lärmbelästigung dadurch zwar minimiert wird, aber nicht komplett verschwindet. Wir wissen alle, dass ein Gebäude nicht so Schalldicht sein wird“, so Schneider weiter.
Klaus Hahn: Wir schaffen einen Präzedenzfall
Ebenfalls wies der Ortsvorsteher daraufhin, dass es für die Errichtung eine Baugenehmigung bedarf. Offen würde bleiben, was mit dem Gebäude passiert, wenn die Haltung später irgendwann eingestellt wird.
„Man kann natürlich vertraglich regeln, dass das Gebäude in diesem Fall zurückgebaut oder wieder abgerissen werden muss. Aber ich sage Ihnen gleich, dass es schwer zu vermitteln sein wird, ein relativ neues Gebäude einfach wieder abzureißen“, betonte Schneider.
Ortschaftsrat Klaus Hahn sah die Problematik dagegen ganz woanders. „Wir sind hier gerade dabei, einen Präzedenzfall zu schaffen. Die Hundehaltung wurde damals nicht genehmigt und lediglich bislang geduldet“, betonte Hahn.
Sollte man nun doch die Haltung weiter tolerieren, öffne man Tür und Tor für weitere willkürlichen Bebauungen im Außenbereich. „Das können wir den Einwohnern nur schwer vermitteln, deshalb appelliere ich, an unserer bereits getroffenen Entscheidung festzuhalten.“
Zustimmung erfuhr er von weiteren Räten, die eine ähnliche Problematik sehen. Man könne nicht verbotene Aktionen im Nachhinein legalisieren, nur weil man es über Jahre geduldet hat.
Räte halten an Beschluss fest
Nach minutenlanger Debatte waren sich die Räte einig, dass man am bestehenden Beschluss, die Haltung an dieser Stelle zu untersagen, festhält. Allerdings kam der Vorschlag auf, dem Halter eine mehrmonatige Frist vorzugeben, um ihm Zeit zu geben.
Die Mehrheit war aber der Meinung, dass Tharann bereits genug Zeit hatte, sich darum zu kümmern. Sprich: Eine Frist gibt es nicht. Somit greift der Beschluss unmittelbar, und Tharann muss zeitnah eine Lösung finden und seine Haltung einstellen.
Tharann zeigte sich im Gespräch im März 2024 mit unserer Redaktion geschockt von dem Beschluss. Das komme einem Berufsverbot für ihn gleich, äußerte er sich damals. Denn sowohl er als auch seine Lebenspartnerin hätten ihr ganzes Leben auf die Hunde ausgerichtet.
Die Schlittenhunde, die er hält, sind teilweise über 14 Jahre alt, blind und fast taub. „Diese kann man nicht mehr umpflanzen.“, erklärte er. Nach jetziger Beschlusslage wird er sich aber genau darum nun kümmern müssen.
Eine Vielzahl von Anwohnern in Weilstetten haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos über das Hundegeheule und Hundegebell beschwert, und verstehen nicht, warum viele Bürger unter dem Hobby eines Einzelnen leiden müssen.