Hecken und Sträucher, die von Grundstücken auf Gehwege oder Straßen ragen, sind mit unter ein Ärgernis. Vor allem dann, wenn man kaum mehr an ihnen vorbeikommt. Doch wie ist hier überhaupt die Rechtslage? Wir haben bei der Stadt nachgefragt.
Der Fall des Grundstückseigentümers in der Kampischstraße, dessen Hecke einen Teil des maroden Verbindungswegs hinauf in die Zollernstraße überwachsen hatte, sorgte auch bei unseren Lesern und auf Facebook für Diskussionen. Der Besitzer liegt mit der Stadt im Klinsch, weil seine Hecke über die Rampe wächst und die Treppenstufen so etwa für Kinderwagen unüberwindbar macht.