Immobilienbesitzer müssen bis Ende Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Doch vielerorts fehlen die zugehörigen Daten. Foto: Schutt

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Die Reform wird zum Aufreger, weil Daten zu Bodenrichtwerten fehlen. Das müssen Eigentümer jetzt wissen.

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Immobilieneigentümer müssen daher eine Erklärung abgeben. Der Haken: In mehreren Gegenden im Südwesten sind die dafür nötigen Bodenrichtwerte nicht verfügbar – die Frist läuft aber bereits.

Warum muss die Grundsteuer neu berechnet werden?

Das hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden. Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb in der Regel elektronisch über "Elster" – in Ausnahmefällen per Formular – eine Erklärung abgeben. Auch in Sachen Technik läuft es nicht rund: Die Steuer-Plattform meldete zuletzt Probleme wegen des großen Andrangs.

Wo können Hausbesitzer die Richtwerte finden?

Im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS). Wer Immobilieneigentümer ist, kennt BORIS schon oder wird ihm in den kommenden Wochen begegnen. So kompliziert und lang wie die Bezeichnung ist allerdings auch die Suche nach jenen Werten, die BORIS liefern soll. Nicht in jedem Winkel Baden-Württembergs liegen die Daten vor. Wer etwa in Sulz am Neckar (Kreis Rottweil), in Haslach (Ortenaukreis) oder Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) wohnt, dem wird lediglich angezeigt: "Richtwerte nicht verfügbar."

Wie lange bleibt Zeit für die Erklärung?

"Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben", berichtet das Bundesfinanzministerium. Möglich ist dies seit dem 1. Juli.

Warum liegen die Daten nicht vor?

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe sieht die Verantwortung bei den Gutachterausschüssen. "Die von den Kommunen beauftragten Gutachterausschüsse hatten bis zum 30. Juni Zeit, die Bodenrichtwerte zu ermitteln, zu veröffentlichen und an die Finanzverwaltung zu übersenden", teilt Pressesprecherin Grit Mayer unserer Redaktion mit.

War damit zu rechnen, dass die Gutachter die Daten nicht rechtzeitig liefern können?

Nein. Auch bei früheren Ermittlungen gab es diese Frist für die Ausschüsse. Mayer: "Das ist nicht neu."

Für wie viele Grundstücke liegen Daten vor?

Bisher haben demnach lediglich 143 von 193 Gutachterausschüssen für rund 84 Prozent der Grundstücke in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte geliefert. "Die absolute Zahl ist hier nicht bekannt", sagt Mayer.

"Von den 143 Gutachterausschüssen haben 13 Gutachterausschüssen bisher nicht flächendeckend geliefert, schieben aber sukzessive ergänzende Daten gemeindeweise für ihren Zuständigkeitsbereich nach", erklärt Ulf Jackisch vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unserer Redaktion. Das LGL betreibe das Auskunftsportal BORIS im Auftrag der Finanzverwaltung als Dienstleister.

Etwa 8,9 Millionen Grundstücke gibt es laut Statistischem Landesamt in Baden-Württemberg, ob bebaut oder unbebaut wird dabei aber bislang nicht unterschieden.

Was können Hausbesitzer tun, wenn die Werte nicht auffindbar sind?

Sollten die Bodenrichtwerte nicht zu finden sein, bittet die Oberfinanzdirektion um Geduld. "Es ist in diesen Fällen ratsam, die Seite einfach zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufzurufen." Mayer nennt noch eine Alternative: "Grundsätzlich werden die Bodenrichtwerte auch auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht, weshalb Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf auch dort nachsehen können." Im Zweifel sollten sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss wenden.

Wie geht es weiter – und was droht den Hausbesitzern?

Ob bis Ende Oktober alle Werte vorliegen werden, ist unklar. "Sollte es vereinzelt dazu kommen, dass die Bodenrichtwerte erst deutlich verspätet abgerufen werden können, wird den Eigentümerinnen und Eigentümern dadurch kein Nachteil entstehen", verspricht Mayer. Fristverlängerungsanträge müssen demnach nicht gestellt werden.

Gibt es Reaktionen?

Der Eigentümerverband Haus & Grund drängt bereits auf eine Fristverlängerung. Verbandschef Kai Warnecke forderte: "Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen."

Weitere Informationen

Das Finanzamt wird die Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewerten. Infos unter www.grundsteuer-bw.de

Die örtlichen Finanzämter sind laut Landesfinanzministerium für das Thema Grundsteuer zuständig und beantworten Fragen der Immobilieneigentümer.