Der Bürgermeister äußert sich zur Fällung der Bäume am Neckarufer. (Archivfoto) Foto: Semenescu

Es war das Aufregerthema: Für Hochwasserschutzmaßnahmen müssen zahlreiche Bäume auf der Dammkrone vom Freibad bis zur Firma Rheinmetall weichen. Nachdem viele Leser Kritik an der Stadt und dem Gemeinderat geübt haben, nimmt Bürgermeister Hermann Acker Stellung.

Oberndorf - Er sehe ein Informationsdefizit, sagt Bürgermeister Acker zu den zahlreichen Reaktionen der Leser. Bereits vor Jahren habe das Land Hochwassergefahrenkarten erstellt und für verbindlich erklärt. Die Folgen seien gravierend, denn die Festsetzungen führten zu erheblichen Entwicklungseinschränkungen beziehungsweise zu generellen Bauverboten, so Acker.

Mutmaßungen darüber, wann das nächste 100-jährige Hochwasser eintrete oder der Verweis auf die Vergangenheit, in der in Oberndorf schon lange kein solches Ereignis mehr zu verzeichnen war, ändern laut Acker an der Verbindlichkeit der Gefahrenkarten nichts. Der Klimawandel und neue Flächenerschließungen ließen aber künftig zunehmende Gefahreneintritte erwarten. Wer nicht in der Talaue lebe und damit auch nicht von Hochwasser bedroht sei, der beurteile die Situation möglicherweise aber ganz anders, so Acker.

Auch andere Gemeinden sind betroffen

Mit Epfendorf und Sulz, die durch die Hochwassergefahren ebenso betroffen seien, habe man deshalb vor Jahren beim Regierungspräsidium Lösungen eingefordert, führt der Bürgermeister aus. So wie in manchen Kommentaren zuletzt erwähnt, seien daraufhin Untersuchungen zu Rück- und Einstaubereichen außerhalb der Ortslagen durch Sachverständige überprüft worden.

Die Retentionsmöglichkeiten seien bis zurück zur Neckarquelle untersucht worden mit dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit von Rückhalteeinrichtungen begrenzt beziehungsweise in einer Kosten-Nutzen-Betrachtung nicht vertretbar sei und dass anstelle dessen Einzelmaßnahmen in den Kommunen die höchste Wirksamkeit entfalteten, schreibt Acker. Der Untersuchungsbericht habe zudem aufgezeigt, dass auch bei außerörtlichen Rückhalteeinrichtungen noch zusätzliche innerörtliche Einzelmaßnahmen erforderlich seien.

Wie berichtet, ist die Stadt bei der Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen nur wegen der veranlassten Neckarumlegung entlang der Industrieanlagen 1914, die mit der Übernahme künftiger Unterhaltungslasten und Folgekosten durch die Stadt verbunden gewesen sei, Maßnahmenträger, so Tiefbauamtsleiterin Romy Bloß.

Das Regierungspräsidium bereite die Hochwasserschutzmaßnahmen auf den Gemarkungen Altoberndorf und Aistaig vor. In Altoberndorf erstreckten sich diese auf die Erhöhung des Dammes entlang der Austraße, die gleichzeitig durch die Stadt saniert wird.

Die Genehmigung für die Maßnahmen in der Kernstadt ist nun die Grundlage für den Zuschussantrag, den die Stadt noch zu stellen hat. Der Zuschuss belaufe sich auf rund 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss verdeutliche das hohe allgemeine Interesse an der Durchführung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes, so Bloß.

Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

Konkret habe der Gemeinderat die Einbringung einer Spundwand auf der linken Neckardammkrone beschlossen, führt Acker aus. Alternativ dazu wurde die Erhöhung des Dammes geprüft. "Die Dammkrone ist sehr schmal und die Böschungen sehr steil. Eine zusätzliche Aufschüttung hätte ohne Zurückversetzen des Dammes den Abflussquerschnitt verkleinert und würde somit eine Verschlechterung erzielen." Zudem ließe sich das aufgrund der Enge und der angrenzenden Privatgrundstücke nicht realisieren.

Alternativ zur Spundwand könnte man auch eine Hochwasserschutzmauer erstellen. Auch diese hätte wie die Spundwand auf die Dammkrone gesetzt werden müssen. Gleichzeitig wären tiefe Fundamente zur Stabilisierung und Sicherung der Wand erforderlich geworden, erklärt Acker. Bedauerlich sei, dass die auf der Dammkrone stehenden Bäume bei allen Varianten nicht erhalten werden könnten, zumal auch die Herstellung des Schutzes die Zuwegung mit großem Baugerät über eine Fahrtrasse erfordere.

Der Wegfall der Bäume mache Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Inwieweit Neubepflanzungen im Uferbereich möglich seien, würde geprüft. Eine solche sei beim Bau einer Spundwand machbar, aus Sicherheitsgründen aber nicht sinnvoll. Ein Umweltplanungsbüro wird ein Gutachten erarbeiten. Das Konzept für den Ausgleich sei auch dem Landratsamt vorzulegen.

Im Genehmigungsverfahren würde dann auch die Umwelt- und Naturschutzverbände angehört. Danach müsse das Landratsamt die Belange abwägen und eine Entscheidung treffen. Sämtliche direkte Angrenzer hätten der Maßnahme zugestimmt und teilweise Flächen an die Stadt abgetreten, damit der Hochwasserschutz hergestellt werden kann, erinnert Acker.