Die Stadt wird ab sofort keine Anträge auf Pflege und Neupflanzung von Streuobstbäumen mehr bearbeiten werden. Grund dafür ist laut Bürgermeister Bruno Metz die Debatte um das Baugebiet Supperten II und das Vorgehen des Nabu gegen dieses.
Vielfältig und ambitioniert seien in den vergangenen Jahren die Maßnahmen der Stadt Ettenheim zur Förderung von Streuobstwiesen gewesen, um sie als Teil der Ettenheimer Kulturlandschaft zu erhalten, betont Bürgermeister Bruno Metz in einer Pressemitteilung.
Das Land Baden-Württemberg hat 2020 jedoch den Streuobstschutz verstärkt. Streuobstbäume dürfen nur noch in Ausnahmefällen für Wohnbauflächen gerodet werden. Eine Entfernung von Streuobstbäumen braucht eine explizite Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt, erklärt der Bürgermeister. Erstmals in Ettenheim virulent geworden sei das Thema dieses Jahr bei der Planung des Baugebiets Supperten II, „ein Wohngebiet, das mit intensiver planerischer Arbeit, mit Bürgerbeteiligung und zahlreichen kommunalpolitischen Diskussionen vorbereitet wurde“, so der Bürgermeister. Der Gemeinderat habe Wert daraufgelegt, ein ausgewogenes Wohnflächenangebot zu unterbreiten und auch eine dichtere Bebauung zuzulassen. So empfiehlt der Regionalverband Städten in der Größenordnung Ettenheims eine Dichte von 70 Bewohnern je Hektar Bauland, in diesem Gebiet sind es sogar 116. Außerdem finden vielfältige Naturausgleichsmaßnahmen statt, unter anderem werden auf einer neuen Fläche außerhalb des Gebiets knapp 100 Streuobstbäume gepflanzt und ebenfalls rund 90 Bäume sind im Gebiet vorgesehen.
Die bisherigen Bäume im Gebiet, die für die Bebauung gerodet werden sollen, wurden von Baumfachleuten begutachtet und nur wenige fallen überhaupt unter die Gesetzesregelung des Jahres 2020, erklärt die Stadt Ettenheim. Insgesamt sei der Bestand wenig vital. Das Landratsamt habe daraufhin die Genehmigung zur Fällung der Streuobstbäume erteilt.
Möglicherweise zählt nur die zukünftige Streuobstförderung
Dagegen hat sich der Nabu gewendet, der vom Land vor drei Jahren ein explizites Einspruchsrecht eingeräumt bekommen hat. Ein Frankfurter Anwalt hat eine Widerspruchsbegründung eingereicht, unter anderem mit dem Hinweis, dass er anhand eines Luftbilds bessere bauliche Entwicklungsmöglichkeiten sehe, als die, die vom Gemeinderat unter Hinzuziehung von Fachplanern auf den Weg gebracht wurde.
Das Verfahren zur Entwicklung des Baugebiets stocke nun. Der Nabu erarbeite derzeit Richtlinien, die das Land umsetzen soll. Was der Stadt Ettenheim bisher bekannt sei, zeige, dass Maßnahmen der Streuobstförderung als Kompensation genutzt werden könnten, allerdings nur solche, die zukünftig umgesetzt werden.
Rechtslage soll sich erst klären
Unter diesen Voraussetzungen hat die Stadt nun die Streuobstförderung ausgesetzt. Die Stadt warte ab, wie sich das vom Nabu verstärkt angegangene Thema Streuobst und Wohnbau entwickelt, wie das Regierungspräsidium mit dem Widerspruch des Nabu umgeht und wie eventuell Kompensationsmaßnahmen aussehen, erklärt Bürgermeister Metz: „Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat hoffen, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg rasch Klarheit schafft, wie es sich mit Eingriffen, Genehmigungen und Kompensationsmaßnahmen verhält.“ Bis dahin allerdings könnten Anträge auf Pflege und Neupflanzung von Streuobstbäumen leider nicht bearbeitet werden.
„Stadtverwaltung und Gemeinderat sind nach wie vor interessiert, Streuobst zu fördern. Wenn jedoch durch die Förderung die Schaffung dringend nachgefragten Wohnraums behindert wird und die seit vielen Jahren freiwilligen Leistungen der Stadt keine Berücksichtigung finden, müssen wir warten bis die offenen Fragen geklärt sind“, so Bürgermeister Metz. Die Streuobstannahme durch den Bauhof und Weiterleitung an einen Saftproduzenten wurde aber unabhängig davon auch dieses Jahr durch die Stadt organisiert.
Mehr als 400 Streuobstbäume
Seit 1988 fördere die Stadt Ettenheim unter anderem die Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen mit Zuschüssen. Zahlreiche Streuobstflächen sterben ab, da alte Bäume nicht mehr gepflegt werden. Eine regelmäßige Pflege ist Voraussetzung für deren Erhaltung. Daher habe Bürgermeister Metz vor Jahren angeregt, neben der Neupflanzung auch die Pflege von Streuobstbeständen von der Stadt zu fördern. Mit Beschluss des Gemeinderats unterstützt die Stadt deswegen seit sieben Jahren auch die Pflege zum Erhalt von Streuobstwiesen in Ettenheim. Seit Auflage der Programme wurden mehr als 4000 Streuobstbäume mit städtischer Förderung gepflanzt und die später eingeführte fachkundige Pflege wurde schon mehrere hundert Mal in Anspruch genommen und hat Streuobstbäume gerettet, erklärt die Stadt, Wichtig für den Erhalt sei auch deren Nutzung. Daher organisiert die Stadt Ettenheim über den Bauhof seit Jahren im Herbst die Annahme von Äpfeln aus Streuobstanlagen und lässt sie einem regionalen Safthersteller zukommen. Die Anlieferer bekommen entweder eine finanzielle Entschädigung oder Saftprodukte als Gegenleistung. Im vergangenen Jahr unternahm der Gemeinderat mit Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeitern eine Informationsfahrt, bei der auch positive Beispiele der Streuobstförderung im Landkreis Esslingen angeschaut wurden.