Wer nicht zahlt, fliegt raus. Das gilt auch bei günstigen Wohnungen. (Archiv/Symbolbild) Foto: IMAGO/serienlicht

Dietmar Schmidt vermietet an Bürgergeldempfänger. Immer wieder muss er ihnen kündigen – nicht wegen eines Fehlverhaltens, sondern weil das Amt nicht in die Pötte kommt.

Für den jungen Mann mit leichter geistiger Behinderung wäre es die Chance gewesen, endlich in einer eigenen kleinen Wohnung zu wohnen und damit selbstständig zu werden. Doch im Dezember ist es aus mit dem Traum. Da entscheidet das Jobcenter des Landkreises Freudenstadt, dass es die Miete für das in Baiersbronn gelegene Appartement nun doch nicht übernimmt – ein halbes Jahr nach dem Einzug. „Ich habe in dieser Zeit nicht einen Cent gesehen“, sagt Dietmar Schmidt. Das Räumungsurteil hat er sich schon lange vorher geholt, auf Verdacht. Jetzt zeigt er es seinem säumigen Mieter. „Ich habe ihm dann noch beim Umzug geholfen.“ Traurig sei das gewesen. Mit Ende 20 wohnt der junge Mann jetzt wieder bei seiner Mutter. „Zum Glück war das möglich.“

 

Schmidt macht in Immobilien – allerdings in einem sehr speziellen Segment. Zu seinem Portfolio gehören einfache und sehr einfache Wohnungen, die er an diejenigen vermietet, die sich keinen großen Luxus leisten können. Dass auch Bürgergeldempfänger zu den Kunden des 55-Jährigen gehören, liegt da nahe. Die Miete zahlt das Amt – das klingt nach einem sicheren Geschäftsmodell. Doch die Realität sieht anders aus. Ständig müsse er seinem Geld hinterherlaufen, sagt Schmidt. Es werde immer schlimmer. 60 fristlose Kündigungen habe er wegen ausstehender Zahlungen in den vergangenen fünf Jahren aussprechen müssen. „Mehr als die Hälfte wäre vermeidbar gewesen, wenn das Jobcenter seine Arbeit gemacht hätte“, behauptet Schmidt.

Vermieter droht dem Jobcenter mit Klage

Seine Objekte liegen verstreut im Nordschwarzwald, in der Region Stuttgart, auf der Schwäbischen Alb. Doch am schwierigsten sei es im Landkreis Freudenstadt, wo er selbst in Loßburg wohnt. Allein im vergangenen Jahr habe er dort vier Mietern gekündigt – nicht wegen ihres Fehlverhaltens, sondern wegen der zu langen Bearbeitungszeiten im Jobcenter. Auch eine Familie sei betroffen gewesen.

Gerade hat er wieder eine Mahnung wegen ausstehender Nebenkostenzahlungen für eine Wohnung in Eutingen im Gäu an das Freudenstädter Jobcenter geschickt. Es ist die achte in diesem Fall. Die seit Juni geltende Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung habe das Amt einfach ignoriert. „Sollte bis zum 1. März keine Bearbeitung vorliegen, werde ich rechtliche Schritt einleiten“, droht Schmidt in dem Schreiben.

Mitarbeiter müssen Überstunden leisten

Der Sprecher der Freudenstädter Arbeitsagentur räumt Probleme ein. Grundsätzlich sei es das Ziel, innerhalb von vier bis sechs Wochen zu entscheiden. Teilweise habe es aber auch schon 60 Tage gedauert, räumt er ein. Noch längere Fristen könne er sich nicht vorstellen. Allerdings sei der Kreis zuletzt von Kurzarbeit sehr stark betroffen.“ Bundesweit liege man auf Platz zwei. Allerdings habe man das Problem erkannt und zusätzliches Personal für die Bearbeitung bereit gestellt. Zudem würden Überstunden geleistet, um den Berg abzuarbeiten.

Das Jobcenter in Freudenstadt hat viel mit Kurzarbeitern zu tun. Foto: Michael Spotts

Häufig seien aber auch die Anträge unvollständig, sagt der Sprecher. Das sei manchmal so, oft aber auch nicht, widerspricht Schmidt. In vielen Fällen habe er sich von den Mietern eine Vollmacht geben lassen. Deshalb habe er Einblick. Lebhaft erinnere er sich an den Fall einer alleinerziehenden Mutter in Dunningen, der er gekündigt hatte, nachdem ein Jahr keine Mietzahlungen eingegangen waren. Zigfach habe er zuvor nachgefragt. Als der Gerichtsvollzieher schon im Haus stand, habe die Sachbearbeiterin den Fall noch einmal geprüft. Alle Anträge seien vollständig und korrekt gestellt, habe sie eingeräumt. Sie verstehe gar nicht, warum das nicht längst genehmigt worden sei.

Bei Kündigung droht der Komplettausfall

Für die Menschen, die auf diese Weise ins Obdachlosenheim oder in die Notunterkunft müssen, ist das Schock. Doch auch Schmidt hat ein Problem: erst ist er monatelang im Unklaren, ob die Miete genehmigt wird und er Geld bekommt. Wenn er aber kündigt, droht der Komplettausfall. „Nachgezahlt wird da eigentlich nie“, sagt er. Und auch an einer Kaution kann er sich nicht bedienen. Sie werde in der Regel nicht bezahlt. „Das ist ein echter finanzieller Schaden.“

Als Eigentümer von bald 100 Wohnungen und ebenso vielen Garagen und Lagerräumen könnte man ihn für einen reichen Mann halten. Andererseits sind seine Immobilien über Kredite finanziert, die Mietzahlungen für die Begleichung der Bankraten fest eingeplant. In einer Excel-Tabelle hat er alles fein aufgelistet. Demnach sind seine Außenstände inzwischen auf 466.000 Euro angewachsen. „Im vergangenen Jahr ist mein kompletter Jahresgewinn dadurch verloren gegangen.“

Erlacher Höhe sehen Mitschuld bei Reformeifer

Auch beim diakonischen Sozialunternehmen Erlacher Höhe in Großerlach kennt man die Problematik. „Wir hören von unseren Mitarbeitenden immer wieder, dass es in den Jobcentern sehr unterschiedliche Bearbeitungsdauern gibt“, sagt der Vorstand Wolfgang Sartorius. Pünktliche Mietzahlungen seien existenziell. Aus seiner Sicht trage die Politik „ein gerüttelt Maß an Verantwortung“, dass die Schnelligkeit zu wünschen übrig lasse.

Mittlerweile sei das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II in Vorbereitung, weil man vom Bürgergeld wieder zur Grundsicherung zurückzukehren möchte. „Damit müssen sich die Behörden innerhalb von nur 21 Jahren bereits zum 13. Mal mit erheblichen Änderungen des geltenden Rechts befassen und diese umsetzen.“ Er werbe deshalb dringend für eine geringere Schlagzahl bei der Abfolge der Reformen.