Hunde- und Pferdesteuern sind des Öfteren heiß diskutierte Themen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay/NoName_13

Wie unterscheiden sich Hunde- und Pferdesteuer, und warum wird letztere nur in wenigen Gemeinden erhoben? Stadtverwaltungen aus der Region beleuchten die Hintergründe und gehen auf die umstrittene Frage der Kotbeseitigung ein.

Während die Hundesteuer in den meisten Gemeinden üblich ist und unter anderem zur Bewältigung von Problemen wie Hundekot dient, gibt es in den meisten Kommunen keine entsprechende Steuer für Pferde. Tatsächlich haben nur drei Gemeinden in ganz Deutschland eine Pferdesteuer eingeführt, und diese liegen allesamt in Hessen. Dennoch gibt es immer wieder Diskussionen zu diesem Thema – vor allem, wenn es wiederholt Ärger mit liegen gebliebenen Hinterlassenschaften der Reittiere und Hunde gibt.

 

Im Gegensatz zur Pferdesteuer ist die Hundesteuer in Baden-Württemberg gesetzlich vorgeschrieben. Paragraf 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) legt fest, dass alle Kommunen eine Hundesteuer erheben müssen. Diese Einnahmen dienen nicht einem bestimmten Zweck, sondern fließen in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde, wie Stefanie Schweigert von der Stadt Calw erklärt. „Wie alle Steuerarten ist diese Steuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, welcher keine bestimmte Leistung gegenübersteht.“

Einnahmen aus der Hundesteuer für kommunale Aufgaben

Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden somit nach dem sogenannten Gesamtdeckungsprinzip verwendet. Das bedeutet, dass sie zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben beitragen, von der Straßenbeleuchtung bis zum Betrieb öffentlicher Einrichtungen.

Die Stadt Freudenstadt verzeichnet laut Volker Rath von der Stadtverwaltung derzeit rund 1100 angemeldete Hunde, deren Steuer die Stadt finanziell unterstützt. Im Gegensatz dazu gebe es wenige Pferdehalter und noch weniger Pferdehöfe, weshalb sich eine Einführung der Pferdesteuer bislang nicht als sinnvoll für die Stadtverwaltung erwiesen hat.

Pferdesteuer: Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2015 die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Pferdesteuer geschaffen hat, scheuen sich die meisten Kommunen davor. Patrick Ganter von der Stadt Villingen-Schwenningen erklärt, dass der Verwaltungsaufwand zur Ermittlung steuerpflichtiger Pferde hoch wäre und auch zahlreiche Widerspruchsverfahren zu erwarten wären.

Auch Tobias Herrmann von der Stadt Rottweil sieht keinen Vorteil: „Pferde werden oft im Außenbereich gehalten, wo keine Lenkungssteuer erforderlich ist, und die vergleichsweise geringe Zahl der Pferde rechtfertigt den Aufwand nicht.“

Zudem betonen viele Städte den ökologischen Nutzen von Pferden. Die Haltung auf Grünflächen trage zur Artenvielfalt bei, und der Pferdekot diene als wertvoller Dünger. Im Gegensatz dazu stelle Hundekot aufgrund der möglichen Infektionsgefahr für Menschen und Tiere ein Problem dar, so Ganter.

Warum Hundekot entfernen, aber Pferdeäpfel nicht?

Ein häufiger Kritikpunkt ist, dass Hundekot konsequent entfernt werden muss, während Pferdeäpfel häufig auf Straßen oder Wegen liegenbleiben. Hier unterscheiden die Kommunen zwischen inner- und außerörtlichen Bereichen, erklärt Rath. Laut der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 32) müssen auch Pferdeäpfel von Straßen und Gehwegen entfernt werden. Dies werde jedoch in der Praxis selten kontrolliert. „Allerdings sind Pferdeäpfel im Stadtgebiet recht selten“, gibt er zu bedenken. „Verantwortungsvolle Hundehalter und Reiter lassen den Kot ihrer Tiere aber auch außerorts nicht einfach liegen.“

Ein weiteres Argument ist die unterschiedliche Gesundheitsgefahr: Hundekot enthält oft Krankheitserreger, während Pferdekot als weniger schädlich gilt, erklärt Ganter. Zudem bewegen sich Hunde häufiger in städtischen Wohngebieten oder Parkanlagen, wo die Wahrscheinlichkeit eines direkten Kontakts mit Kot höher sei.

Pferdesteuer bleibt Ausnahme

Die Einführung einer Pferdesteuer bleibt angesichts der geringen Zahl von Pferden, des hohen Verwaltungsaufwands und der positiven ökologischen Auswirkungen der Pferdehaltung unwahrscheinlich. Im Gegensatz dazu wird die Hundesteuer in Baden-Württemberg aus gesetzlichen Gründen flächendeckend erhoben.

Was die Kotbeseitigung angeht, zeigt sich, dass hier klare gesetzliche Regelungen bestehen, deren Einhaltung jedoch unterschiedlich kontrolliert wird. Die Diskussion um Gerechtigkeit zwischen Hundehaltern und Pferdebesitzern dürfte somit auch in Zukunft weitergehen.

Weitere Infos

Bußgelder
Verwarn- und Bußgelder für Hundekot auf den Straßen fallen je nach Gemeinde unterschiedlich aus und schwanken zwischen 50 und 150 Euro – zuzüglich Bearbeitungsgebühr.