Wegen liegengelassenem Hundekot auf Gehwegen und Privatgrund, erinnert die Gemeinde Jungingen im Nachrichtenblatt an die Pflichten der Hundehalter. Foto: Markus Braun/stock.adobe.com

„Hundekot muss mitgenommen und aufgeräumt werden!“ So lautet der Appell der Junginger Gemeindeverwaltung an Hundehalter. Sogar mit einer Verdopplung der Hundesteuer wird gedroht.

Der Hinweis, dass Herrchen die Hinterlassenschaften ihres Hundes doch bitte aufzuräumen haben, ist in der neuesten Ausgabe des Junginger Nachrichtenblatts prominent platziert. Ganzseitig und direkt auf die Titelseite folgend, lautet die Überschrift: „Hundesteuer verdoppeln?“

 

Thematisiert wird von der Gemeindeverwaltung, dass Hundekot wiederholt auf Gehsteigen oder gar Privatgrund liegengelassen wurde. Dazu heißt es: „Im Gesetz ist es eindeutig geregelt: weder auf privatem noch öffentlichem Grund dürfen Hinterlassenschaften liegen gelassen werden! Diese müssen mitgenommen/entsorgt werden, idealerweise im Hundekotbeutel und zu Hause in den Restmüll.“ Dieser „Aufwand“ sei jedem Hundebesitzer bereits vor der Anschaffung des Tieres bekannt und müsse deshalb immer befolgt werden. Dieser Absatz schließt mit dem Appell: „Dafür gibt es keine Ausrede!“

Hundesteuer für ersten Hund liegt bei 85 Euro

Gibt es einen bestimmten Anlass, warum dieser Hinweis nun in solch großer Aufmachung im Nachrichtenblatt erscheint? Nicht direkt, wie Bürgermeister Oliver Simmendinger im Gespräch mit unserer Redaktion betont. Aber: „Es kommt einige Male im Monat vor, dass Bürger sich über liegengelassenen Hundekot innerorts oder gar auf privatem Gelände telefonisch bei der Verwaltung beschweren.“

Den Hinweis im Amtsblatt habe die Verwaltung daher in einer ähnlichen Form aber schon mehrmals abgedruckt, nur die Formulierung sei etwas abgeändert worden.

Und für diese wurde durchaus ein scharfen Ton gewählt. So heißt es weiter: „Es gibt Hundespaziergänger, die ihren Hund sogar täglich an dieselbe Stelle machen und dabei die Hinterlassenschaften auch noch liegen lassen – das geht gar nicht!“ Die Folge: Es gebe verstärkt Stimmen in der Gemeinde, die eine „massive“ Erhöhung der Hundesteuer fordern.

Beschluss im Gemeinderat ist für Erhöhung nötig

Simmendinger bestätigt: „Die Hundesteuer ist ein Hebel, um die Anzahl an Hunden in der Gemeinde zu steuern.“ Derzeit liege die Hundesteuer für den ersten Hund in Jungingen bei 85 Euro – und damit im unteren Drittel im Vergleich mit den umliegenden Kommunen.

Zudem betont der Bürgermeister: „Die Erhöhung der Hundesteuer soll eine Drohung sein.“ Letztlich könne die Gemeinde aber nicht einfach den Steuersatz für Vierbeiner erhöhen. „Dazu bräuchte es einen Beschluss im Gemeinderat.“

Auch Leinenpflicht ist Thema

An selber Stelle wird im Nachrichtenblatt auch nochmals an die Leinenpflicht erinnert. Beschwerden über Verstöße gegen diese kommen laut Simmendinger aber nicht so häufig vor, wie liegengelassener Hundekot.

Bezogen auf Leinenpflicht und Hundekot heißt es im Nachrichtenblatt daher fettgedruckt abschließend: „Bitte kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach! Immer! Ausnahmslos! Für ein sauberes Jungingen.“