Dieses Statement hat es in sich: Nach der Entscheidung zur Neuansetzung am Freitag wollte sich der FV Bisingen noch nicht äußern, am Samstag folgte nun eine Stellungnahme. Der WFV wird heftig kritisiert, auch die SGM Gruol/Erlaheim kommt nicht gut weg.
„Es gilt der Grundsatz, dass der Schiedsrichter alles Zumutbare unternehmen muss, um das Spiel zu Ende zu bringen. Das war nicht der Fall, also waren wir zu dieser Entscheidung gezwungen.“ So begründete Dietbert Spadinger, Vorsitzender des Sportgerichts, am Freitag die Entscheidung zur Neuansetzung der Bezirksligapartie zwischen der SGM Gruol/Erlaheim und dem FV Bisingen.
Die Kuhlochkicker, welche nach 81 Minuten 2:0 vorne lagen und zudem in doppelter Überzahl waren, veröffentlichten nun am Samstag ihr Statement zur Entscheidung. So heißt es in der Überschrift in Großbuchstaben: „Skandalentscheidung durch das Sportgericht des WFV“.
Harte Kritik am WFV
Die Bisinger können die Entscheidung die Partie neu anzusetzen nicht verstehen. So hätte Schiedsrichterin Malin Göbel die „Stopp-Regel“ anwenden müssen, der Spielabbruch lief also nicht konform ab. Der FVB schreibt: „Dieses Urteil ist ein massiver Rückschritt für die Werte, die der Amateurfußball eigentlich vertreten sollte – Respekt, Fairness und Solidarität. Solche Vorfälle sind ein Angriff auf die Grundwerte des Sports und haben im Fußball nichts verloren! Die vom WFV vorgeschlagenen Pausen zur „Deeskalation“ wären vollkommen wirkungslos geblieben und hätten die Schiedsrichterin nur weiteren Diskriminierungen ausgesetzt. Wo ist in diesem Moment der Schutz durch den WFV, der doch gerade in solchen Situationen Verantwortung übernehmen müsste?“
Aus Sicht des Vereins wird mit der Neuansetzung ein falsches Signal gesendet – der genaue Wortlaut: „Täter – in diesem Fall die Fans von Gruol/Erlaheim – werden belohnt, während die Opfer, die Schiedsrichterin und unser Verein, die Konsequenzen tragen müssen. Nur wenige Tage bevor diese Entscheidung getroffen wurde, hat der WFV öffentlich in einem Post auf seinen Kanälen jede Form von Diskriminierung gegenüber Schiedsrichterinnen verurteilt und die Notwendigkeit betont, ein klares Zeichen für Respekt und Schutz im Amateurfußball zu setzen. Alles nur ein Scheinbild?“
Klare Kritik gibt es auch am Verhalten der SGM Gruol/Erlaheim. Kritisiert wird die fehlende Reue. „Bis heute gab es weder ein öffentliches Schuldeingeständnis noch eine Entschuldigung gegenüber der Schiedsrichterin. Stattdessen wird das Verhalten dieser Fans durch das Urteil des WFV de facto legitimiert. Es bleibt die Frage: Soll es in Zukunft möglich sein, durch gezielte Eskalationen von Fans Spiele neu anzusetzen, die bereits verloren scheinen?“, lässt der FVB verlauten.
Bisingen legt Einspruch ein
Es überrascht also in keiner Weise, dass der Verein Einspruch gegen die Entscheidung einlegen wird und rechtliche Schritte prüft. Konkret heißt es: „Wir fordern den WFV mit Nachdruck auf, diese Fehlentscheidung zu revidieren und seiner Verantwortung als Hüter des Amateurfußballs gerecht zu werden. Der Verband muss klare und abschreckende Signale gegen Diskriminierung setzen und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter nachhaltig schützen. Es geht um mehr als nur dieses eine Spiel. Es geht um die Grundwerte des Sports und die Sicherheit aller Beteiligten. Die Schiedsrichterin und unser Verein dürfen nicht die Leidtragenden dieses Skandals bleiben. Der Täter darf nicht belohnt werden. Wenn der WFV diese Entscheidung nicht korrigiert, droht dem Amateurfußball ein irreparabler Schaden.“
Verweis auf die Fairness-Tabelle
Sollte es zu einem Wiederholungsspiel kommen, dürfte es in jedem Fall eine hitzige Angelegenheit werden. Bereits direkt nach dem Abpfiff gab es auf Social Media Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Clubs. Zum Abschluss des neuen Statements schreiben die Bisinger noch: „Ein Blick auf die Fairnesstabelle spricht Bände: Unser Verein steht für Fairness und Sportsgeist, während Gruol/Erlaheim weiterhin am Tabellenende steht.“ In diesem Ranking (Angaben von Fußball.de) ist der FVB Vierter, die SGM Gruol/Erlaheim Letzter.