Streuner oder Freigänger? Wem eine Katze zuläuft, darf sie nicht einach behalten. Foto: DoraZett – stock.adobe.com

Katze zugelaufen, Vogel zugeflogen, Hund aufgegriffen. Facebook ist voll von solchen Posts. So gut diese auch gemeint sind, Fundtiere müssen stets offiziell gemeldet werden, sonst macht man sich strafbar. Das Rottweiler Tierheim ist dann die richtige Anlaufstelle, um sich Ärger zu ersparen.

Rottweil - Vier Damen aus dem Kreis Rottweil läuft bei einem Waldspaziergang eine Katze zu. Sie denken sich erst nichts dabei und gehen weiter. Doch auch am nächsten Tag, ist die Katze noch da. "Ein Streuner", sind sie sich sicher und nehmen sie mit. Was die Damen, die anonym bleiben möchten, als nächsten tun werden, wird entscheiden, ob sie sich strafbar machen, oder nicht. Denn eine Katze einfach mit nach Hause zu nehmen und nicht als Fundtier zu melden ist eine Straftat. "Und das wissen viele nicht", sagt Mandy Zumbroich, stellvertretende Tierheimleiterin der Rottweiler Tierauffangstelle Eckhof.