In Zimmern gibt es wie in vielen anderen Orten jede Menge Unmut wegen der Grundsteuer. Foto: Weisser/Montage:Ganter

Ein Bürger in Zimmern kann es nicht fassen: Für mehrere Grundstücke muss er riesige Grundsteuer-Sprünge berappen. Im Fall einer Wiese mit einer Steigerung von rund 7000 Prozent gibt es allerdings eine überraschende Wendung.

Das Thema beherrscht gerade vielerorts die Unterhaltungen im Familien- und Freundeskreis: Und, wie hoch ist bei dir jetzt die Grundsteuer? Ein Bürger aus Zimmern hat sich an unsere Redaktion gewandt und berichtet, wie es ihm mit seinen Grundstücken ergeht. Und er spricht von „Ausbeutung“.Die Familie besitze am Ortsrand von Zimmern eine Wiese, die seit vielen Generationen landwirtschaftlich genutzt wird. Innerhalb kürzester Zeit sei die Grundsteuer durch die neuen Bescheide der Gemeinde sprunghaft von sieben Euro pro Jahr auf jetzt 520 Euro pro Jahr gestiegen.

 

Absolut nicht verhältnismäßig

„Das entspricht einer Steigerung von mehr als 7000 Prozent“, zeigt sich der Zimmerner fassungslos. Die Familie empfinde diese extreme Erhöhung als „Ausbeutung durch die staatlichen Organe“ – samt Finanzamt, Gutachterausschuss und Gemeindeverwaltung. Völlig unverständlich ist für ihn auch, warum Baden-Württemberg bei der Grundsteuerreform gegenüber den anderen Bundesländer einen Sonderweg geht.

Nun müssten sich Bürger und Institutionen mit einem unsinnigen Gesetz herumschlagen, „bei dem jegliche Verhältnismäßigkeit und Seriosität abhanden gekommen ist“.

Im Rathaus beschwert

Die Familie habe im Rathaus interveniert. Und nun kommt eine Überraschung. Die Sache hatte Erfolg. Die Gemeindeverwaltung habe mitgeteilt, das mehrere Telefonate mit dem Gutachterausschussvorsitzenden stattgefunden hätten, berichtet der Zimmerner.

Der Gutachterausschuss sei demnach bereit, beim Bodenwert für die Wiese von 43 Euro auf zehn Euro pro Quadratmeter zurückzugehen. Das wiederum würde bedeuten, dass die neue Grundsteuer von 520 Euro auf 120 Euro pro Jahr runterginge – also keine 7000 Prozent Steigerung, sonder „nur“ noch 1700 Prozent.

Korrektur für ganze Bodenrichtwertzone

Wir fragen bei der Gemeindeverwaltung in Zimmern nach: Ist es wirklich so einfach, eine Korrektur nach unten zu erwirken? Anja Schaber bestätigt den Vorgang: Es sei richtig, dass es in dem angesprochen Fall eine Korrektur des Bodenrichtwerts von der Gemeinde angestoßen wurde – allerdings für eine ganze Bodenrichtwertzone.

Hier handele es sich um eine mögliche Wohnbau-Entwicklungsfläche laut Flächennutzungsplan, in der keine Erschließung in den nächsten Jahren geplant ist und welche auch nicht mit einem Bebauungsplan überplant ist, erklärt sie.

Deshalb werde der gemeinsame Gutachterausschuss – in diesem „Spezialfall“ - eine Anpassung auf den aktuellen Verkehrswert prüfen, beraten und hoffentlich auch in seiner Sitzung im Mai 2025 beschließen.

Kein Mustermodell

Anja Schaber betont jedoch: „Das ist kein Mustermodell für die vielen Fälle, die landauf-landab Grundstückseigentümer beispielsweise mit großen Grundstücken im Innenbereich trifft.“ Vielmehr seien solche Fälle Einzelfälle, wie sie sicher in anderen Gemeinden ebenso auftreten und für Unmut bei den Betroffenen sorgen.

Der Zimmerner ist zwar froh über die Korrektur – allerdings seien 1700 Prozent Erhöhung „ auch noch mehr als genug“.

Ihn betreffen darüber hinaus noch weitere Grundsteuerfälle, wie er berichtet. Für ein Grundstück mit altem Bauernhaus, mitten in Zimmern, erhöhe sich die Steuer von 50 auf 450 Euro pro Jahr, das entspricht 900 Prozent. Ein Grundstück mit Einfamilienhaus, mitten in Zimmern, erhöhe sich von 250 auf 1600 Euro, das entspricht mehr als 600 Prozent.

Auch andernorts viele Debatten

Für ihn, „als stets pünktlich steuerzahlendem Bürger“, sei dieses Gebaren tief befremdlich, bilanziert er. Und mit dieser Meinung ist er nicht allein – auch in Rottweil kocht beispielsweise die Debatte hoch. Unter anderem bezüglich eines Grundstücks, das nun 1970 Prozent mehr kostet. Der Bund der Steuerzahler spricht von einer „unangemessenen und sprunghaft gestiegenen Steuer“, die auf die Bewertungsmethode zurückzuführen sei.

Auf der Seite des Finanzministerium heißt es: „Eigentümer in Baden-Württemberg können zu jeder Zeit ein Gutachten anfertigen und die Bodenrichtwerte überprüfen lassen.“ Insgesamt wird das Modell als „einfach, transparent und unbürokratisch“ angepriesen. Das dürfte nicht auf allzu breite Zustimmung stoßen.