Auf diesem Grundstück in der Eschach-Aue in der Stettener Ortsmitte will ein Bauherr ein Garagen- und Lagergebäude auf Stelzen errichten. Der Ortschaftsrat ist der Meinung, dass sich das Vorhaben nicht in die Umgebung einfügt. Foto: Weisser

In Stetten gibt es Vorbehalte gegen das nächste gewerbliche Bauvorhaben an der Ortsdurchfahrt: Diesmal missfällt dem Ortschaftsrat der Neubau eines Garagengebäudes mit Lager und Abstellraum in der Grundstraße 9.

Zimmern-Stetten - Ein Bauherr möchte im Dorfzentrum auf einer Wiese zwischen der Ortsdurchgangstraße und der Eschach Lagerkapazitäten für seinen Räum- und Streudienst schaffen.

Mit dem Standort hat das gesamte Ratskollegium seine Probleme. Jedoch sind nicht alle Ortschaftsräte von der Stichhaltigkeit der Ablehnungsgründe gegenüber der Baurechtsbehörde überzeugt. So enthalten sich gleich vier der Stimme, der Rest votiert dagegen – das Bauvorhaben ist abgelehnt. Der Gemeinderat – er ist laut Hauptsatzung für diese Bauangelegenheit zuständig – entscheidet letztlich über das Projekt. Das Baugesuch dürfte in der nächsten Sitzung Ende April auf der Tagesordnung stehen.

Zur Erinnerung: Gleich in mehreren Fällen bekam der Zimmerner Gemeinderat jüngst von der Baurechtsbehörde seine Grenzen aufgezeigt. Bei drei abgelehnten Baugesuchen – eines davon betraf Stetten – beurteilte die zuständige Fachbehörde die Rechtslage anders als das Gremium und stimmte den Vorhaben zu. Bahnt sich hier ein weiterer Fall an?

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich an der Ortsdurchgangsstraße Richtung Stetten auf der linken Seite gleich nach der Bushaltestelle in einer Senke an der Eschach. Die Fläche liegt in einem Gebiet, in dem statistisch ein Hochwasser einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

Vage Gesetzesformulierung

In diesem festgesetzten Überschwemmungsgebiet könne die Errichtung baulicher Anlagen im Einzelfall genehmigt werden, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Das Lagergebäude soll aus Hochwasserschutzgründen auf Stelzen stehen.

Ortsvorsteher Andreas Bihl verweist auf einen gleich gelagerten Fall in der Lackendorfer Straße. Für die Grundstraße liegt kein Bebauungsplan vor. Somit kommt Paragraf 34 des Baugesetzbuchs zur Anwendung. Nach dieser Bestimmung wäre das Vorhaben zulässig, "wenn es sich nach Art und Maß der baurechtlichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist".

Diese vage Gesetzesformulierung hat schon oft für unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Für Ortsvorsteher Andreas Bihl ist indessen klar: "Das Vorhaben passt nicht in die Ortsmitte." Ausdrückliche Unterstützung findet er bei seinen Kollegen Torsten Knapp und Daniel Hirt. Letzterer bezeichnet den geplanten Baukörper als "potthässlichen Würfel".

Ortschaftsrätin Christina Kopf sorgt sich um den ausstrahlenden Lärm am frühen Morgen. "Der schallt von dort den Berg hoch", befürchtet sie. Jürgen Kramer relativiert diesen Einwand: "Lärm entsteht eher im Winter." Das Gremium erinnert sich an den Vorgang in Horgen. Dort hatte die Gemeinde ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Doch dieses erfolgte im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans – mit einem Einzelfall wie in Stetten also nicht zu vergleichen.

Auch mit dem vorgesehenen Salzsilo beschäftigt sich die Ratsrunde. Dieses dürfte eher unproblematisch sein, ist man sich einig. Manuel Modronja bezweifelt, dass man von einer "Verschandelung des Ortsbildes" sprechen könne. Er verweist auf den Fünf-Meter-Abstand zur Straße. "Wir haben keine stichhaltigen Argumente", stellt er fest und enthält sich.