Um den Vollochbach, der derzeit eher einem See als einem Bach gleicht, besteht derzeit Rutschgefahr. Foto: Schmidt

Der Biber bereitet weiter Sorgen. Die Gemeinde Frittlingen lässt prüfen, ob er vertrieben werden kann, bevor er irreparablen Schaden anrichtet. Auch im Rottweiler Stadtteil Zepfenhan ist der Nager deshalb Thema.

„Im Frittlinger Rat wurde darüber debattiert, den Biber zu vergrämen“, stieß Michaela Oettle, Ortsvorsteherin in Zepfenhan, erneut das Thema Biber im Zepfenhaner Ortschaftsrat an. Vergrämen ist ein Wort, das auch in der Jägersprache verwendet wird und so viel bedeutet wie „wiederholt störend und deshalb verscheucht werden soll“.

 

In Frittlingen bestehe die Gefahr, dass Dolen durch abgeschwemmtes Material verstopft werden, argumentierte der Frittlinger Bürgermeister Dominic Butz. Das Material der Biberburg werde daher beseitigt. Die Gefahr der Verstopfung wird auch in Zepfenhan gesehen.

Die Stadt habe zwar Drainagen gelegt und den Damm abgetragen, aber noch halte der kleine Geselle fleißig dagegen. Immer wieder müsse der Bauhof nacharbeiten. Die Sorge um eine Verstopfung der Dole ist für Oettle allerdings zweitrangig.

Gefahr für Kinder?

Vielmehr habe sie ein „Unwohlsein“ durch die Nähe der Biberburg zur Wohnbebauung. „Dort wohnen echt viele kleine Kinder“, meint Oettle. Diese könnten sich vom Wasser, dem Damm und dem Biber angezogen fühlen. Da das Gelände nicht komplett eingezäunt werden könne, bestehe die Gefahr „dass die Kinder abrutschen und ertrinken“, macht Oettle deutlich.

Gefahr könne aus ihrer Sicht auch vom Tier selbst ausgehen. Der eigentlich als menschenscheu geltende Biber lasse in Zepfenhan eine Nähe von bis zu zwei Metern zu. Nicht alle Räte teilten Oettles Sorge. Vielmehr wurde auf die Verantwortung der Eltern verwiesen. „Das ist eine Frage der Erziehung“, sagte Moritz Blessing.

Löst sich das Problem von selbst?

Möglich sei auch eine natürliche Austrocknung des im Allgemeinen wenig Wasser führenden Vollochbachs. Damit löse sich das Problem von selbst. Eine Entscheidung wurde vom Rat vertagt. Zunächst soll geprüft werden, ob eine Vergrämung möglich ist und unter welchen Kriterien.