Auf zwei Parkplätzen am Rathausplatz in Oberschopfheim gilt ab sofort eingeschränktes Parken. Foto: Bohnert-Seidel

Parkprobleme gibt es in Oberschopfheim immer wieder. Zu viele Autos stehen auf den Straßen – vor allem, wenn Umnutzungen auf den Grundstücken folgen. Der Gemeinde sind die Hände gebunden, sie nimmt sich dem Thema aber an.

Oberschopfheim - Um ein gewisses Regelwerk an die Hand zu geben, hat die Gemeinde eine Stellplatzsatzung erlassen. Motor für diese Satzung war auch der Ortschaftsrat Oberschopfheim. Dass dieses Regelwerk mit der Vorschrift von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit nur für Neubauten gilt, aber weder für Umnutzungen noch für Erweiterungsbauten, stößt ganz schön auf. Das ist auch erneut hochgeköchelt in der jüngsten Ortschaftsratssitzung. Eine Umnutzung von bisher gewerblich genutzten Gebäuden ist für die Oberdorfstraße beantragt. Wo bisher zwei gewerblich genutzte Räume eingerichtet waren, sollen zwei Wohnungen entstehen. Stellplätze muss der Eigentümer keine vorweisen. "Die Landesbauordnung sieht hier keine Verpflichtung vor", betonte Ortsvorsteher Michael Jäckle.

"Das mit der Landesbauordnung läuft ins Leere", monierte Ewald Schaubrenner, (CDU). Ute Beiser (FW) merkte an: "Diese Situation ist nicht neu. Nutzungsänderungen gab es bereits beim ehemaligen Schlecker-Gebäude, bei Elektro-Moser sowie bei Blumen-Beiser." Gemäß der Landesbauordnung seien der Gemeinde die Hände gebunden. "Wenn die Gebäude brach liegen, liegt erst recht kein Nutzen vor", wendete Uwe Benz (CDU) ein. Sicher sei es in Ordnung, dass Wohnungen eingerichtet werden, gibt Schaubrenner zu. Die Entstehung von Wohnraum befürwortet auch Katharina Beck (FW). "Im Grunde wurde es verpasst, nach Parkplätzen Ausschau zu halten, als die Häuser gebaut wurden", führte Benz aus. Vor 15 Jahren habe keine Mensch mit so vielen Autos am Straßenrand gerechnet. Der Eigentümer müsse keine Parkplätze ausweisen, aber der Rat könne ihn aber darauf ansprechen, so Jäckle.

Dauerparker sorgen bei Bürgern für Unmut

Auf dem Rathausplatz wurden jetzt zwei Parkschilder eingerichtet, die auf ein eingeschränktes Parken hinweisen. "Viele Oberschopfheimer denken, es gilt das eingeschränkte Parken für den gesamten Rathausplatz", so Jäckle. Dabei richte sich die Einschränkung lediglich auf zwei Parkplätze, damit Kunden in der Winzergenossenschaft ihre Einkäufe erledigen können. Dauerparker hätten in der Vergangenheit verstärkt die Plätze belegt. Ausnahmen für das Parkverbot, soll an Sonn- und Feiertagen gelten. Jäckle wird sich auch mit dem Gemeindevollzugsdienst in Verbindung setzen. Einige Bürger hätten sich über das eingeschränkte Parken mokiert und befürchteten, dies gelte für den gesamten Platz. Viele sahen sich bereits mit Bußgeldbescheiden behaftet. "Wichtig ist, dass ausschließlich diese beiden gekennzeichneten Plätze mit einer zeitlichen Einschränkung versehen sind, damit wir in Zukunft nicht noch mehr zu hören bekommen."

Markierungen

Je nach Wetterlage sollen in den kommenden Wochen die Parkmarkierungen in der Leutkirchstraße aufgebracht werden. In der Oberdorfstraße ist keine Markierung angedacht.