Dort, wo jetzt Wasser unter der Eisschicht ist, lag einst Grünfläche für Tierfutter. Foto: Schneider

Durch einen fleißigen Biber kommt der Mühlheimer Landwirt Wilhelm König nicht mehr an sein Tierfutter. Ob die Entschädigungszahlungen reichen, ist für ihn ungewiss.

Blickt man auf die Wiese unterhalb des Weiherhofs, könnte man denken, Geschichte wiederholt sich. „Als das alles noch zum Kloster gehörte, waren hier der Obere und Untere Weiher, aus dem die Mönche während der Fastenzeit ihre Fische bekamen“, erklärt Landwirt Wilhelm König. Schaut man jetzt auf das Gebiet, sieht man dort die Eisfläche zweier zugefrorener Weiher – allerdings „Baujahr“ 2024 und 2025. Und sie wurden auch nicht durch von Menschenhand aufgeschüttete Dämme errichtet, sondern von einem Biber.

 

„Von den sechs Hektar, die unter Wasser gesetzt sind, gehören etwa fünf Hektar zu meinen Grünflächen“, beschreibt König die Dimensionen des tierischen Bauprojekts. Das erste Mal habe er den kleinen Nager im April 2024 gesehen, als dieser – so seine Vermutung – von jemandem auf einem Zufahrtsweg ausgesetzt wurde.

Im Frühjahr 2025 stand dann der erste Damm – und das Gebiet des einstigen „Oberen Weiher“ füllte sich mit Wasser. Im Sommer dann ein zweiter Damm, der den „Unteren Weiher“ wieder entstehen ließ. „Der Biber ist sehr fleißig – in spätestens drei Jahren werden wir bei zwölf Hektar Wasserfläche sein“, lautet Königs Prognose.

Ertragreiche Grünfläche

„Ich bin der Letzte, der etwas dagegen hat“, sagt er. König ist schließlich selbst Biberberater und hatte vor einigen Jahren sogar angeregt, den „Unteren Weiher“ wieder anlegen zu lassen. Denn 1742 seien die damaligen Dämme bei einem Unwetter gebrochen, und das ganze Wasser habe sich Richtung Mühlheim ergossen.

„Da wurden dann Entwässerungsgräben gezogen und das Gebiet trockengelegt“, gibt er einen geschichtlichen Abriss. Durch das dennoch vorhandene Wasser seien die Grünflächen auch in langen Trockenperioden immer sehr ertragreich und von guter Qualität gewesen.

Ein dickes Minus

„Jetzt fehlt mir sowohl das Futter für meine Tierhaltung als auch die Förderung als Grünfläche“, kommt er auf das Problem zu sprechen. So habe er wegen des Wegfalls zusätzliches Tierfutter zukaufen müssen – und das koste eben.

„Ich habe zwar eine Entschädigung bekommen, aber für das erste Biber-Jahr bleibe ich immer noch auf etlichen tausend Euro sitzen“, zieht er Bilanz – und weist noch auf ein zweites Problem hin. Denn der Bereich, über den sich nun die zwei Biber-Weiher erstrecken, sei zum Teil noch als Grünfläche im Betriebsvermögen festgeschrieben.

Bachstreifen oder Wiesengebiet

Und fällt diese Nutzung durch die Überflutung weg, sinkt eben auch der Wert. „Der Hektar Grünfläche kann bis zu 25 000 Euro erzielen“, nennt er eine Größenordnung. Durch die Biber-Aktivitäten ginge das nun zurück. „Das ist kalte Enteignung“, fasst König zusammen.

Und skizziert seine Wunsch-Konstellation mit dem Biber. „Wenn er die zehn Meter am Bach aufstaut, ist das kein Problem – die gesamte Grünfläche aber eben schon.“ Gerade befindet er sich in Verhandlungen mit dem Landschaftserhaltungsverband Rottweil, wie die weitere Förderung der Wasserfläche aussehen könne.

Die Fördergelder sinken

Doch dass die finanziellen Zuschüsse langfristig so angelegt seien, bei ihm trotz des Futterwegfalls eine schwarze Null zu hinterlassen, daran zweifelt er. „Überall wird das Geld knapper“, sagt er mit Blick auf die Liquidität von Bund, Länder und Kommunen. Das merke er beispielsweise auch jenseits des Baches.

Denn in dem dortigen Naturschutzgebiet bringe er weder Pflanzenschutzmittel noch künstlichen Dünger aus – die auf zwei Jahre befristete Förderung solle nun um ein Drittel gekürzt werden. „Ich produziere kein Futter mehr, sondern bin jetzt Dienstleister für den Naturschutz“, erklärt König. Seine Bitte: Wenn eine Gesellschaft den Naturschutz wolle, müsse sie ihn auch entsprechend fördern.

Biber in Baden-Württemberg

Das Tier
Biber galten zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland als fast ausgerottet. Inzwischen hat ihre Population aber wieder deutlich zugenommen. Trotzdem stehen die Tiere weiterhin auf der „Roten Liste“ der bedrohten Arten. Allein in Baden-Württemberg leben inzwischen schon wieder bis zu 13 000 Biber, hält die Tagesschau in einem Beitrat mit dem Titel „Naturschutz und Landwirte im Konflikt“ fest.

Das Land
Laut der Biber-Verordnung für Baden-Württemberg soll es künftig möglich sein, Biber innerhalb fest definierter Bereiche – wie beispielsweise Kläranlagen, Anlagen des Hochwasserschutzes oder Bahndämmen – auch ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung direkt zu vergrämen und, wenn dies über einen Zeitraum von vier Wochen ohne Erfolg bleibt, auch letal (tödlich) zu entnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass die betroffenen Bereiche nicht mit zumutbaren Maßnahmen gegen den Biber gesichert werden können.