Wer ohne Baugenehmigung Stein auf Stein setzt, dem können ernste Konsequenzen blühen. (Symbolfoto) Foto: © Hoda Bogdan – stock.adobe.com

Für Ärger sorgte im Gütenbacher Gemeinderat der Bauantrag für einen Schuppen hinter einem Wohnhaus, da dieser bereits weitgehend fertiggestellt ist. Der Bauherr hatte trotz entsprechender Hinweise ohne Genehmigung weitergebaut.

 
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Der Schuppen mit einer Fläche von rund 50 Quadratmetern soll im Obergeschoss weitere Lagermöglichkeiten und einen Freisitz erhalten. Grundsätzlich ist ein solcher Bauantrag möglich, wenn die Vorgaben des Bebauungsplans nicht verletzt werden und die Erschließung gesichert ist. Ein noch fehlender Entwässerungsantrag ist beim Architekten angefordert.

Schon im vergangenen Jahr wurde beobachtet, dass an dieser Stelle gebaut wurde. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass ein Bau erst nach genehmigten Bauantrag möglich ist. Auch die Baurechtsbehörde im Landratsamt wurde darüber informiert. Offensichtlich wurde aber – so wurde im Gemeinderat berichtet – in der Zwischenzeit wieder kräftig weitergebaut. Lorenz Wiehl forderte deshalb eine Ablehnung des Antrags, um hier die gleiche Position zu vertreten wie in früheren ähnlich gelagerten Fällen.

Die vorgegebenen Abstandsflächen werden nicht eingehalten

Bei dem Bauantrag ergibt sich noch ein weiteres Problem: Der Schuppen hält die vorgegebenen Abstandsflächen zu zwei Nachbargrundstücken nicht ein. Er darf daher nur gebaut werden, wenn der Nachbar eine Baulast übernimmt. Der Eigentümer des benachbarten Grundstücks verpflichtet sich dabei unwiderruflich dazu, bestimmte Flächen auf seinem Grundstück nicht zu bebauen. Dadurch ermöglicht er es seinem Nachbarn, die vorgeschriebenen Abstände zwischen Gebäuden einzuhalten.

Über diese Verpflichtung werden in diesen Tagen die Grundbesitzer vor der Unterschrift unter die Baulast, die im Grundbuch eingetragen wird, informiert. Wenn die Nachbarn der Baulast nicht zustimmen, müsste das bereits gebaute Gebäude wieder abgerissen werden.

Verwaltung empfiehlt Zustimmung

Trotz allem hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bauantrag zu genehmigen, da für eine Ablehnung keine ausreichenden Gründe vorliegen. Der Gemeinderat entschied sich aber anders und lehnte den Bauantrag mit sechs Stimmen ab. Ein Gemeinderat stimmte für den Bauantrag, zwei enthielten sich.