Hubert Scheu ist im Konflikt mit der Firma Stiegeler. Die Sache beschäftigt inzwischen sogar Strafgerichte. Es geht um durchschnittene Kabel und Geldfragen.
Hubert Scheu aus Epfenhofen wird auf seiner nächsten Geburtstagsfeier ganz sicher nicht Felix Stiegeler, den Geschäftsführer der gleichnamigen Internet Service GmbH, einladen. Ladungen tauschen die beiden zwar aus. Es handelt sich aber um Ladungen vor Gericht.
Der Konflikt hat inzwischen eine solche Tragweite erreicht, dass er nicht nur die Zivilkammern, sondern sogar die Strafgerichte beschäftigt. Der Kern des Konflikts ist die fehlende Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses für ein Mehrfamilienhaus, das von Scheu in Epfenhofen vermietet wird. Obwohl bereits tausende Euro in die interne Verkabelung des Hauses investiert wurden, ist der Zugang seitens der Firma Stiegeler weiterhin blockiert. Und bleibt es im Moment auch.
Dabei geht es um mehrere Zankäpfel. Zankapfel Nummer eins: Das Glasfaserkabel am Haus wurde durchtrennt, was letztlich auch in einem Strafprozess mündete. Des Weiteren bestehen zivilrechtliche Ansprüche, wobei die genauen Umstände des durchtrennten Kabels bislang nicht abschließend geklärt werden konnten. „Ich wurde inzwischen vom strafrechtlichen Vorwurf freigesprochen, Telekommunikationseinrichtungen angeblich zerstört zu haben“, erklärt Scheu.
Gemeinsamer Internetanschluss?
Zankapfel Nummer zwei: Scheu beabsichtigte, den Mietern seines Hauses einen kostenlosen Internetzugang über einen gemeinsamen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Stiegeler sieht sich nicht in der Lage, dieser Idee zuzustimmen, da die Vertragsbedingungen eine Weitergabe des Netzsignals an Dritte ausschließen. Scheu erachtet dies als Preistreiberei. „Ein Glasfaseranschluss reicht vollständig für das gesamte Haus. Allerdings verfünffachen sich die Gesamtkosten unnötigerweise, wenn jede Mietpartei einen eigenen Vertrag abschließen muss“, begründet Scheu seinen Ansatz.
Aber was sagt die Bundesnetzagentur in Bonn? Ist eine solche Vorgehensweise zulässig? Hierzu nimmt Pressesprecher Michael Reifenberg wie folgt Stellung: „Ein Vermieter hat sicherzustellen, dass kundenschützende Regelungen des Telekommunikationsgesetzes eingehalten werden, sofern er als Vermieter/Verpächter im Rahmen von Miet- oder Pachtverträgen Verbrauchern Telekommunikationsdienste zur Verfügung stellt (vgl. Paragraph 71 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz).“
Die kundenschützenden Regelungen umfassen vor allem die Bereiche Datenschutz und Netzneutralität. Eine Überwachung oder Kontrolle des Datenverkehrs durch den Vermieter ist demnach nicht zulässig. Das alles ist Scheu bewusst und im Interesse seiner Mieter würde er auch in dieses Risiko gehen. „Ich bin sicher, das kann ich regeln“, gibt sich Scheu zuversichtlich.
AGB schließen Regelung aus
Stiegeler sieht das anders. Felix Gieger, PR-Manager der Firma, verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Stiegeler. Wenn Scheu mit einem Internetvertrag bei Stiegeler mehrere Haushalte mit Internet versorgen möchte, sei dies durch die AGB explizit ausgeschlossen.
Im Paragraph 15 „Pflichten und Obliegenheiten des Kunden“ heißt es bei Punkt (14): „Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Internet-Zugang nur von Haushaltsangehörigen des Kunden genutzt werden. Insbesondere darf der Internet-Zugang nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit genutzt werden.“
Dieser Passus regle klar, dass in einem Mehrfamilienhaus wie dem von Herrn Scheu wie auch in jedem anderen Mehrfamilienhaus, in dem Stiegeler versorgt, pro Haushalt jeweils ein Internetvertrag abgeschlossen werden muss.
Abgesehen davon, dass Scheus Plan einen klaren Vorstoß gegen die AGB darstelle, würde ein solches Vorgehen die Versorgung aller gefährden, warnt Gieger: „Denn so wird das Geschäftsmodell der Internetversorgung unterlaufen.“
Anbieter soll gewechselt werden
In Zuge der Auseinandersetzung mit Stiegeler wurde Scheu empfohlen, den Anbieter zu wechseln. Und zwar von Felix Stiegeler höchstpersönlich. „Wenn der Herr Scheu nicht mehr mit uns will und wir übrigens auch nicht mit Herrn Scheu, dann kann er ja jederzeit zu cabel4 oder RST wechseln“, so Felix Stiegler im Gespräch mit unserer Redaktion.
Doch auch hier gibt es Hindernisse, so einfach scheint es dann doch nicht zu sein. Wie Reimund Schilder, Geschäftsführer der RST Datentechnik GmbH, zunächst erklärt, verweigert Stiegeler die Freischaltung wegen der offenen Rechnungen im Zusammenhang mit dem Zankapfel eins – dem durchtrennten Kabel.
Wunderliche Wendung bei RST einen Tag später: „Wir werden Herrn Scheu ganz normal ans Netz nehmen“, sagt nun Raphael Wagner, Senior System Engineer von RST, telefonisch. „Die Bearbeitungszeit beträgt halt ein bis zwei Wochen und dann gibt es bei Herrn Scheu in Epfenhofen einen ganz normalen Internetzugang“.
Fall ist beim Zweckverband bekannt
Auf Anfrage beim Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar, der beim Breitbandausbau im Schwarzwald-Baar-Kreis den Hut aufhat, erklärte Katrin Merklinger, dass dieser Fall bekannt sei. Sie sagt aber auch, dass sich der Zweckverband auch nur an den Netzbetreiber Stiegeler wenden könne, der das Glasfasernetz im Auftrag des Zweckverbands betreibt.
Ist nun alles klar? Tatsache ist, dass die Anwaltskorrespondenz mittlerweile Ordnerdicke erreicht hat und Stand heute Hubert Scheu immer noch ohne Internet dasteht. Tatsache ist aber auch, dass alles nicht ganz so klar ist.
Organisatorisches Dach
Zweckverband
Der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar verbindet 20 Kommunen, einen Landkreis und ein Ziel – die beste Internet-Anbindung für alle Bürgerinnen und Unternehmen des Schwarzwald-Baar-Kreises herzustellen. Alle Städte und Gemeinden und der Schwarzwald-Baar-Kreis sind Mitglied im Zweckverband. Im März 2014 wurde der Zweckverband gegründet. Seit 2015 wird gegraben, alle Gebäude des Landkreises sollen schnellstmöglich ans schnelle Internet angeschlossen sein. Mehr als 25 000 Haushalte im Landkreis sind dies bereits.