Müssen Friseurbetriebe die Corona-Soforthilfe zurückzahlen? Foto: © daniharofotografo - stock.adobe.com.jpg

Die Friseure haben in der Pandemie mit dem ständig wechselnden Regelwerk zu kämpfen. Und jetzt auch noch das: Die Angst vor hohen Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe geht um.

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Kreis Rottweil - In einem Gespräch mit dem Friseurobermeister aus dem Kreis Rottweil Angelo Sciammacca und Friseurobermeisterin aus dem Kreis Konstanz Marilena Mangili, setzte sich der FDP Landtagsabgeordnete Daniel Karrais, mit der Situation der Dienstleister in der aktuellen pandemischen Situation auseinander.

Besonders die kurzfristigen Regeländerungen seien für die Innungsmitglieder mit Umsetzungsproblemen verbunden. "Wir haben als Friseurbetriebe wirklich Schwierigkeiten, die neuen Beschlüsse so schnell umzusetzen", sind sich die beiden Friseurmeister einig. Hierbei wünsche man sich wirklich eine frühere Ankündigung, oder eine bessere Kommunikation. "Es ist in unserem Interesse, regelkonform zu arbeiten, wir möchten uns keine Fehler erlauben", sagen die Innungsmitglieder.

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Dem kann der FDP-Landtagsabgeordnete laut Mitteilung nur zustimmen: "Diese teils ultra kurzfristigen Regeländerungen, darf es in Zukunft nicht mehr geben." Man müsse sich besser überlegen, welche Regeln sinnvoll erscheinen, und wie diese einzusetzen seien.

Große Unsicherheit

Unsicherheit und großes Ärgernis macht sich bei der Friseurinnung und ihren Mitgliedern, vor allem seit Ankündigung von Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen, breit. Seit Oktober flattert bei zahlreichen Friseurbetrieben, die Rückzahlungsaufforderung vom Land ins Haus. Die Verwirrung ist groß – auch bei Angelo Sciammacca und Marilena Mangili . Die meisten der Innungsmitglieder haben die Befürchtung, dass sie mehreren tausend Euro oder den gesamten Förderbetrag zurückzahlen müssen.

Laut des Landes Baden-Württemberg sollen die fällig werden. Grundlage hierfür, seien die drei Monate nach Beantragung der Soforthilfe. Die Innungsobermeister sind empört: „Die Berechnung beginnt mit dem Datum des Antrags – das ist lächerlich, da die Anträge erst später gestellt werden konnten, das Geld kann aber dann recht zügig.

Termine mussten nachgeholt werden

Die beiden Vertreter der Innung kritisieren auch andere Berechnungsgrundlagen – so sei auch der Monat der Wiedereröffnung, Teil der Berechnungen: "Hier haben wir versucht, alle Termine nachzuholen, und unsere Mitarbeiter mussten Überstunden machen. Natürlich kam eine kurze Zeit vermehrt Kundschaft. Insgesamt gab es aber nicht mehr, sondern weniger Friseurbesuche übers Jahr gesehen. Wir haben uns Mühe gegeben, schnell wieder für die Kunden da zu sein- dies wird nun bestraft."

Dies führte zu einer kurzfristigen Umsatzsteigerung, und soll nun auch Grundlage für Rückzahlungen sein. Die Friseurinnung beteuert, dass ihre Mitglieder davon ausgingen, die Soforthilfe sei nicht zurückzuzahlen. Karrais sagt: "Dass jetzt massenweise Nachforderungen kommen, war so nicht gedacht, als wir den Krediten hierfür die notwendige Zweidrittelmehrheit gegeben haben." Darum fordere man auf Landesebene auch lautstark das Wirtschaftsministerium zum Umdenken auf, so der Abgeordnete. Das sieht auch die Friseurinnung so: "Sollte das Land auf die Rückzahlungen bestehen, werden wir eine Sammelklage vorbereiten. Man hat uns schließlich geschlossen und kommt nicht für die Ausfälle auf", bekräftigt Sciammacca.