Sie sind modern, umweltfreundlich und werden vom Staat überdurchschnittlich gut gefördert – Luftwärmepumpen sind zurzeit im Trend. Ein Abflachen der Nachfrage ist auch in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Doch welche Probleme gibt es mit den umweltschonenden Geräten?
Kreis Rottweil - Der Sommer ist die schönste Jahreszeit – zumindest wenn es nach einer Familie aus dem Kreis Rottweil geht. Der Vorliebe liegen aber keineswegs die üblichen Faktoren wie die warmen Temperaturen zu Grunde, sondern ganz banale Motive. Die Familie, die aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens mit dem Eigentümer nicht namentlich genannt werden will, leidet seit Jahren unter der Lärmbelästigung zweier Luft-Wärmepumpen, die ihr Nachbar im Jahr 2018 installieren ließ.
"Ab Herbst fängt es immer an, wenn die fünf Grad Marke unterschritten wird. Nach der Installation mussten wir unser Schlafzimmer räumen. Wir schlafen jetzt im Kinderzimmer und unsere beiden Töchter zusammen im anderen Kinderzimmer. Jetzt geht es noch, aber die Ältere will später bestimmt auch mal ihr eigenes Zimmer haben", beschreibt der Vater die Situation. Nicht die reine Dezibelzahl bringe die Geschädigten um den Schlaf und beeinflusse das Familienleben immens, sondern es gehe vor allem um die sogenannten tieffrequenten Töne. "Man kann einfach nicht schlafen, wenn man permanent ein Brummen und Summen im Ohr hat", erklärt der Rechtsanwalt der Familie, Edmund Jung, der sich auf diese Fälle spezialisiert hat.
Gesetzgebung ziemlich lasch
Die Richtwerte für die unterschiedlichen Wohngebiete entstammen der Technischen Anleitung (TA)-Lärm. Im Fall der Familie liegt der Wert zwischen sechs und 22 Uhr bei 50 und von 22 bis sechs Uhr bei 35 Dezibel. "Ein Gutachten hat schon bestätigt, dass die Wärmepumpen nachts zu laut sind. Die Gesetzgebung ist da ziemlich lasch. Es gibt eigentlich nur die Richtwerte und die sind veraltet und zu hoch. Das Problem ist zwar bekannt, aber da will niemand so wirklich ran, weil die Dinger ja umweltfreundlich sind", regt sich der Ehemann auf.
Der Nachbar, der das "Lärmhaus" weiter vermietet hatte, ist sich derweil keiner Schuld bewusst. "Dem ist es einfach egal. Der sitzt das aus und ist auch nie hierher gekommen. Er hat immer seine Fachleute geschickt, aber aufgeben ist für uns keine Option", so die Familie kämpferisch, auch wenn sie beteuert: "Das Angebot steht immer noch. Wenn wir wieder Ruhe haben sollten, ist die Sache für uns gegessen."
Hohe staatliche Förderung
Rechtsanwalt Jung hat kein Allerheilmittel für das Problem. Könne man doch sogar meinen, dass er finanziell von dem Trend profitiert. "Wissen sie, wenn sie die Gespräche mit Betroffenen führen, dann hat man keine Freude daran, wenn es weiter so gehandhabt wird", sagt Jung. Seiner Meinung nach sollte der Bauherr in Zukunft nachweisen müssen, dass der Nachbar durch den Lärm nicht gestört wird. "Die Luftwärmepumpen funktionieren ja, aber sie sind einfach zu laut. So pur ohne Schallschutzmaßnahmen funktioniert das nicht. Wir versuchen schon immer im Vorfeld, im Rahmen von Neubauten aufzuklären", führt er weiter aus.
Der Staat fördert die Anschaffung von Wärmepumpen mit hohen Subventionen. Im Falle einer Sanierung und dem Austausch einer alten Ölheizung können Besitzer bis zu 50 Prozent der Kosten wiederbekommen. Es handelt sich zwar um ein Projekt mit Zukunft, dennoch wünscht sich Edmund Jung eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit. "Es gibt schon Diskussionen", so Jung. Diese bekomme die Gesellschaft aktuell aber noch nicht mit.