Einen ungeahnten bürokratischen Aufwand hat die geplante Aufstockung eines Wohnhauses in Schörzingen verursacht. Hier der Schnitt und geplante Dachterrasse in der Neuhausstraße 4. Plan: Architekt Patrick Saffrin Quelle: Unbekannt

Kommunales: Bebauungsplan in Schörzingen beschlossen /"Verhältnismäßigkeit ist hier nicht mehr gegeben"

Im "beschleunigten Verfahren" hat der Schömberger Gemeinderat den Bebauungsplan "Neuhausstraße 4" in Schörzingen beschlossen.

Schömberg. Von wegen beschleunigt: Bereits im Juli 2020 hatte der Eigentümer des dortigen Einfamilienhauses einen Bauantrag auf Aufstockung gestellt.

Im Erdgeschoss sollte die Mutter wohnen, im neuen Obergeschoss der Hauseigentümer selbst mit seiner Familie. Ortschafts- und Gemeinderat hatten dem Antrag zugestimmt. Einwendungen von Nachbarn hatte es nicht gegeben.

Aber vom Landratsamt: Die Baugenehmigungsbehörde hatte den Antrag abgelehnt, weil sich das Bauvorhaben, so die Begründung, nicht in die Umgebungsbebauung einfüge. Damit war die Stadt Schömberg am Zug: Sie müsse, hieß es, einen "vorhabenbezogenen" Bebauungsplan aufstellen. Daraufhin hatte der Bauherr einen entsprechenden Antrag gestellt, der vom Schörzinger Ortschaftsrat und vom Gemeinderat befürwortet wurde.

Landratsamt schießt quer

Die Kosten für den innerörtlichen Bebauungsplan im "beschleunigtem Verfahren", einschließlich eventuell erforderlicher Gutachten, musste der Bauherr allerdings selbst tragen. Danach hatte es wieder den "gewohnten Weg" mit Auslegung und Anhörung gegeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Gemeinderatssitzung einzeln aufgedröselt. Von der erforderlichen "Aufstellfläche für die Steckleiter der Feuerwehr" und der erforderlichen "Ableitung und ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser", der erforderlichen Begrünung der Freiflächen und dem Verbot von Schotter- und Steinschüttungen im Außenbereich bis hin zu dem offenbar zu kleinen Baufenster, nicht angegebener Trauf- und Firsthöhe sowie der Tatsache, dass der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt worden sei, war die Palette breit gefächert. Und Obacht: Die Dachziegel müssten einzeln und von Hand abgedeckt werden, um möglicherweise nistenden Fledermäusen ein Entkommen zu ermöglichen.

Ärgerlich fanden die Gemeinderäte die gesamte Aktion. Nur noch den Kopf schütteln könne man da, meinten sie. Eine Verhältnismäßigkeit sei hier nicht mehr gegeben. Für den Bebauungsplan habe der Bauherr mittlerweile 50 000 Euro zahlen müssen, "und es werden ihm immer wieder Knüppel in den Weg gelegt". Immerhin ist das Vorhaben jetzt auf dem Weg.