Der Baumsachverständige Andreas Bauer (Zweiter von links) erklärt dem Ortsteilausschuss die Schwierigkeit eines Rückschnitts im Baugebiet "Mansarden Königsfeld". Foto: Hübner

Für viel Ärger sorgt ein Neubau in Königsfeld: Wegen der Balkone hat der Bauträger ohne Genehmigung einen Baum fällen lassen. Jetzt lag ein Antrag für eine zweite Fällaktion vor. Dem widersprach der Ortsteilausschuss. Nun muss der Architekt bei der Balkontiefe Abstriche machen.

Königsfeld - Recht aufgebracht war der Ortsteilausschuss Königsfeld bei der Ortsbegehung im Baugebiet "Mansarden Königsfeld".

Laut Bürgermeister Fritz Link legte man im extra für das Projekt geänderten Bebauungsplan besonderen Wert darauf, dass der "ortsbildprägende Baumbestand stattlicher Linden" so weit wie möglich erhalten bleibt. Dazu wurden alle Bäume von einem Gutachter auf Vitalität beurteilt. Umso konsternierter sei man, dass einer von drei Bäumen bereits ohne Genehmigung gefällt wurde. Für einen zweiten liege ein Fällungsantrag vor. "Wir sehen das sehr kritisch", so Link, zumal der dritte Baum ohnehin nicht zu erhalten war und gefällt wurde. Es müsse alles unternommen werden, um den dritten Baum zu erhalten.

Baum sollte erhalten bleiben

Als Grund für die beantragte Fällung nannte Sebastian Müller vom Bauträger Top-Bau aus Villingen-Schwenningen, dass einer der oberen Balkone "mehr oder weniger in die Baumkrone" hineinragt. Der Balkon sei von Anfang an so geplant und im Bebauungsplan bewilligt worden, betonte er. Allerdings mit dem Gebot, dass der Baum erhalten bleibt, warf Link ein. "Erstaunt" über den Bauplan war der Baumsachverständige Andreas Bauer. Bei der Begutachtung habe ihm nur der Plan mit der Kante der Tiefgarage vorgelegen. Damit wäre der Abstand ausreichend gewesen. Der für den Balkon nötige Rückschnitt greife stark in die Krone ein, was die Vitalität des Baums schwäche. Es bestehe das Risiko des Einfaulens, auch könne es statische Probleme geben.

Jan-Jürgen Kachler wies darauf hin, dass es mit dem Baum immer Probleme geben werde, sollte der Balkon wie geplant kommen. Bauer bestätigte, dass man dann dauerhaft in die Krone eingreifen muss. Kachler fragte auch nach möglichen Schäden des Wurzelwerks durch die Tiefgarage. Das biete kein schlechtes Potential, meinte Bauer.

Stefan Giesel wollte wissen, was mit einem Baum an einer anderen Ecke passiert. Der wird laut Müller zurückgeschnitten. Thomas Fiehn nannte es "sehr ärgerlich", dass der zweite Baum ohne Genehmigung fiel. Für ihn sei der Erhalt der Bäume Voraussetzung für die Zustimmung gewesen. "Dann lasst ihr halt den Balkon weg", wurde er deutlich. Marielle Lupfer wies darauf hin, dass an anderer Stelle ein Baum durch ein Baufahrzeug verletzt wurde. Hier könne man keine Absicht unterstellen, meinte Link. Der Baum wurde laut Bauer versorgt, es handle sich aber um einen großen Schaden. Laut Ortsbaumeister Jürg Scheithauer sind für jeden gefallenen Baum drei Ersatzbäume zu pflanzen.

Nichtwissen bezüglich Abmachungen vorgeschoben?

Link ereiferte sich darüber, dass der Vertreter von Top-Bau Nichtwissen bezüglich der Abmachungen vorschob, da er zu dem Zeitpunkt noch nicht im Unternehmen gewesen sei. "Rücksicht auf den Baumbestand war klare Vorgabe." Eine Reduktion der Balkontiefe sei zumutbar. Bei der Planung hätte man sich darauf einstellen müssen, so Link in der Sitzung.

Das Gremium beschloss, die Fällung des Baums abzulehnen und einen Rückschnitt zu fordern, der nur so weit gehen darf, dass der Baum erhalten werden kann. Gleichzeitig soll der Balkon angepasst werden. Der Bebauungsplan habe dem Architekten vorgelegen, deshalb sei dies das Maximale, was als Kompromiss möglich sei, so Giesel. Weiterem werde er nicht zustimmen. Kachler schlug vor, Ausgleichsmaßnahmen in der Hermann-Voland-Straße durchzuführen, um deren Allencharakter zu erhalten.

"Wer sagt, dass die nicht das Gleiche noch mal machen", stellte Marielle Lupfer fest, die auf die bereits erfolgte, ungenehmigte Fällung eines weiteren Baums anspielte, der sie nicht gezustimmt hatte. Link verwies darauf, dass es dann Ordnungsgeld und anderes gebe.