Ab September gilt bei der Volkshochschule Villingen-Schwenningen eine neue Honorar- und Entgeltordnung. Das hat der Gemeinderat einstimmig so beschlossen.
Die Stadt Villingen-Schwenningen ändert die Honorar- und Entgeltordnung ihrer Volkshochschule (VHS).
Zum 1. September 2026 treten neue Regelungen in Kraft, die sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Kursleitenden wesentliche Veränderungen mit sich bringen.
Hintergrund der Anpassungen ist die Konsolidierung des Doppelhaushalts 2026/27. Um den städtischen Zuschuss für den Betrieb der Volkshochschule zu senken, wurde eine Erhöhung der Teilnehmenden-Entgelte um zehn Prozent beschlossen.
Damit soll die finanzielle Belastung für die Stadt bereits im Jahr 2026 um voraussichtlich 23.000 Euro und ab dem Jahr 2027 um jährlich 70.000 Euro verringert werden.
Was bedeutet das für Kursteilnehmende?
Die Erhöhung um zehn Prozent resultiert aus einer Anhebung des Nebenkostenfaktors von 1,5 auf 1,6. Dies führt zu einer direkten Preissteigerung bei den Kursen. Exemplarisch steigen die Kosten für verschiedene Angebote an. Bei Sprachkursen mit fünf bis acht Teilnehmenden und sechs Termine à 90 Minuten steigt der Beitrag von 86 auf 95 Euro. Bewegungskurse mit acht bis zwölf Teilnehmenden und zehn Termine à 60 Minuten kosten statt 60 jetzt 66 Euro und der Digitalführerschein 50plus mit sechs bis acht Teilnehmenden mit fünf Terminen à 135 Minuten schlägt statt mit 96 Euro nun mit 105 Euro zu Buche.
Trotz der allgemeinen Erhöhung bleiben die sozialen Ermäßigungsregelungen bestehen. So können unter anderem Arbeitslose im Leistungsbezug, Empfänger von Sozialhilfe, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schwerbehinderte weiterhin von Ermäßigungen zwischen 25 und 100 Prozent profitieren.
Flexiblere Honorare für Dozenten
Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Zusammenführung der bisher getrennten Honorar- und Entgeltordnungen. Um auch künftig qualifizierte Dozenten zu gewinnen und neue, anspruchsvolle Lehrformate anbieten zu können, wird der starre Standard-Honorarsatz zugunsten eines flexibleren Modells aufgegeben.
Sachgebietsleitungen erhalten künftig die Möglichkeit, in Absprache mit der Abteilungsleitung Honorare von bis zu 75 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) zu gewähren. Dies soll sicherstellen, dass die Volkshochschule auch in Zukunft als hochwertige Bildungseinrichtung am Markt bestehen kann.
Die neue Honorar- und Entgeltordnung wurde nach einer Vorberatung im Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales durch den Gemeinderat nun einstimmig so beschlossen.