Ab Januar soll es eine Bezahlkarte geben. Für Flüchtlinge gibt es eine solche Karte bereits. Nun soll sie auch für Arbeitslosen- und Bürgergeld kommen. (Symbolbild) Foto: Harald Tittel/dpa

Die Bundesagentur für Arbeit führt im Januar eine Bezahlkarte ein. Scheckauszahlungen seien dann nicht mehr möglich. Das müssen Betroffene nun wissen.

Kunden ohne Bankkonto haben bislang ihre Geldleistungen mittels Scheckeinlösung erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 würden Bezahlkarten das bisherige Auszahlungsverfahren ersetzen, berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer Mitteilung.

 

Rund 8000 Kunden der Bundesagentur für Arbeit und der als gemeinsame Einrichtungen betriebenen Jobcenter würden laut der Bundesagentur für Arbeit über kein eigenes Bankkonto verfügen oder möchten ihre Leistungen auf eigenen Wunsch nicht als Überweisung erhalten. Sie seien deshalb auf einen alternativen Zahlungsweg angewiesen, um zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beziehen.

Regelung gilt zunächst für ein Jahr

Bislang konnten sie hierfür die Auszahlung mittels Schecks in den Filialen der Postbank nutzen. Das bisherige Verfahren werde ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten abgelöst. Die Regelung gelte zunächst für ein Jahr.

„Die Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen händigen die Bezahlkarten einmalig an betroffene Kunden aus. Danach werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Sozialleistung aufgeladen“, heißt es weiter.

Diskriminierungsfreie Gestaltung

Die Bezahlkarte funktioniere überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die Karte könne in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte könnten Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Die Bezahlkarte unterscheide sich auf den ersten Blick nicht von anderen Bankkarten und sei damit diskriminierungsfrei gestaltet. Die BA und Jobcenter hätten betroffene Kunden bereits über die Einstellung des bisherigen Scheckverfahrens informiert. Informationen zu den neuen Bezahlkarten erhalten Betroffene in Kürze.

Die Einzelfalllösung gilt nur für Kunden ohne eigenes Konto. Für Kunden, die ihre Leistungen aufs Konto erhalten, ändere sich nichts , so die Mitteilung zum Schluss.